Antrag 10/I/2019 Änderung § 35 Organisationsstatut der SPD (Parteiordnungsverfahren)

Status:
Annahme

§ 35 (3) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Auf Ausschluss kann nur erkannt werden, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist. Ein schwerer Schaden entsteht insbesondere dadurch, dass öffentlich in Schriften oder mittels Rundfunk-, Medien- oder Telediensten Menschen ihre Gleichwertigkeit aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität abgesprochen wird. Wer aus der Partei ausgeschlossen wurde, darf nicht länger in Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten.

 

(erneute Einbringung des Antrags 02/I/2013)

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 3 Zeilen 95-97. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

§ 35 (3) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Auf Ausschluss kann nur erkannt werden, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist. Ein schwerer Schaden entsteht insbesondere dadurch, dass öffentlich in Schriften oder mittels Rundfunk-, Medien- oder Telediensten Menschen ihre Gleichwertigkeit aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität abgesprochen wird. Wer aus der Partei ausgeschlossen wurde, darf nicht länger in Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten.

 

(erneute Einbringung des Antrags 02/I/2013)

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 3 Zeilen 95-97. 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Abgelehnt 
Überweisungs-PDF: