Antrag 02/I/2019 Änderung § 13 Organisationsstatut der SPD (Mitgliederentscheid)

Status:
Annahme

§ 13 (1) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Ein Mitgliederentscheid kann den Beschluss eines Organs ändern, aufheben oder einen solchen Beschluss anstelle eines Organs fassen. Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin der SPD wird durch Mitgliederentscheid bestimmt, wenn mehr als eine Bewerbung vorliegt.

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“ , Seite 4 Zeilen 159-162

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

§ 13 (1) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Ein Mitgliederentscheid kann den Beschluss eines Organs ändern, aufheben oder einen solchen Beschluss anstelle eines Organs fassen. Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin der SPD wird durch Mitgliederentscheid bestimmt, wenn mehr als eine Bewerbung vorliegt.

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“ , Seite 4 Zeilen 159-162

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Erledigt 
Überweisungs-PDF: