Antrag 01/I/2019 Änderung § 23 Organisationsstatut der SPD (Parteivorstand)

Status:
Annahme

§ 23 (1) Nr. f, Satz 1 Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Unter den in Einzelwahl zu wählenden Mitgliedern sowie unter den Mitgliedern des Parteivorstandes insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu 40 % vertreten sein. Die Geschlechterquote muss auch bei der Wahl der Stellvertreter / -innen Berücksichtigung finden.

 

Siehe dazu Antrag 03/II/2018 sowie den dazugehörigen Änderungsantrag 03.Ä1/II/2018

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

§ 23 (1) Nr. f, Satz 1 Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Unter den in Einzelwahl zu wählenden Mitgliedern sowie unter den Mitgliedern des Parteivorstandes insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu 40 % vertreten sein. Die Geschlechterquote muss auch bei der Wahl der Stellvertreter / -innen Berücksichtigung finden.

 

Siehe dazu Antrag 03/II/2018 sowie den dazugehörigen Änderungsantrag 03.Ä1/II/2018

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Erledigt 
Überweisungs-PDF: