Antrag 266/I/2024 Abstellpunkte für E-Roller und E-Fahrräder von Sharing-Dienstleistern durch Geofencing regeln und Flächen definieren

Status:
Nicht abgestimmt

Bei der Neuvergabe der Konzessionen für E-Roller und E-Fahrräder an Sharing-Dienstleister ist vom Senat abzusichern, dass ein Leihvorgang von E-Rollern und E-Fahrrädern technisch nur dann abgeschlossen bzw. beendet werden kann, wenn die Fahrzeuge flächendeckend an definierten Abstellpunkten zurückgegeben werden. Die Anbieter von entsprechenden Leihsystemen sollen deshalb vertraglich dazu verpflichtet werden, den Leihvorgang mit einem Geofencing zu verbinden, d.h. GPS basiert nur offizielle Abstellflächen zuzulassen. Die Abstellpunkte sollen zur Vermeidung von Unfällen und der Behinderung von Fußgängern grundsätzlich nicht auf Gehwegen angelegt werden und nach Möglichkeit mit einer festen Ladestation kombiniert werden, damit zusätzliche Transporte der Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang reduziert werden. Die Abstellpunkte sollen barrierefrei gestaltet werden und mit taktilen Elementen begrenzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)