Antrag 123/I/2018 § 219a StGB jetzt abschaffen – für Informationsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung

Status:
Annahme

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, den von der SPD-Bundestagsfraktion am 11.12.2017 eingebrachten Gesetzentwurf auf Abschaffung des § 219a StGB in dieser Form weiter zu verfolgen und für sexuelle Selbstbestimmungsrechte einzustehen! Wir sprechen uns gegen eine Kompromisslösung aus, die nicht die vollständige Streichung des §219a StGB vorsieht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, den von der SPD-Bundestagsfraktion im Dezember beschlossenen Gesetzentwurf auf Abschaffung des § 219a StGB in dieser Form weiter zu verfolgen und für sexuelle Selbstbestimmungsrechte einzustehen! Wir sprechen uns gegen eine Kompromisslösung aus, die nicht die vollständige Streichung des §219a StGB vorsieht.

Im Bundestag soll auf die Möglichkeit hingewirkt werden, die Fraktionsdisziplin zugunsten einer Gewissensentscheidung aufzuheben.

Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand 
Überweisungs-PDF: