Antrag 116/I/2018 § InsO wieder in Kraft setzen

Status:
Erledigt

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der am 27.11.2011  aufgehobene § 7 der Insolvenzordnung  über die Rechtsbeschwerde wieder in Kraft gesetzt wird, damit eine einheitliche Rechtsprechung im Insolvenzrecht durch die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Überprüfung besser gewährleistet ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

nachrichtlich: Ähnlich lautender Antrag wurde bereits auf dem LPT II/2017 beschlossen:

 

„Antrag 52/II/2017 §7 InsO wieder in Kraft setzen“ (ASG Berlin)
Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass §7 der Insolvenzordnung wieder in Kraft gesetzt wird.“

 

Der BPT am 22.04.2018 hat den Antrag 52/II/2017 an die SPD-Bundestagsfraktion überwiesen.