Ä-16 zum Antrag 01/II/2022

– Z. 665-670:
Einfügung nach „Berufsausbildungsbeihilfe“: „Dabei sollen auch Auszubildende einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, die Angehörige eines Staates außerhalb der EU sind oder sich in der Zweit- oder Drittausbildung befinden. Darüber hinaus fordern wir, dass die Miete in geförderten Azubi-Appartements und -Wohnheimen maximal 25 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung betragen soll.“

Konsolidierter Text (ursprüngliche Fassung und Ergänzungen):
„Daher fordern wir eine Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung um mindestens 130 Euro, die Einführung eines Förderprogrammes für Auszubildendenwohnen sowie studentisches Wohnen und die Erhöhung der Berufsausbildungsbeihilfe. Dabei sollen auch Auszubildende einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, die Angehörige eines Staates außerhalb der EU sind oder sich in der Zweit- oder Drittausbildung befinden. Darüber hinaus fordern wir, dass die Miete in geförderten Azubi-Appartements und -Wohnheimen maximal 25 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung betragen soll.“