Antrag 127/II/2019 Schüler*innenhaushalt auf alle Schulen ausweiten

Status:
Annahme mit Änderungen

 Das Konzept von Schüler*innenhaushalten ist einfach. Die Schüler*innen einer Schule bekommen eine Summe Geld zur Verfügung gestellt, arbeiten Verwendungsvorschläge aus und entscheiden in einem demokratischen und angeleiteten Verfahren über die Umsetzung. Damit wird bei den Schüler*innen nicht nur die Erkenntnis gefördert, wie demokratische Strukturen funktionieren, sondern auch, dass Sie Erfolg haben.

 

Aktuell nehmen 33 Schulen an diesen Projekt Teil. Im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung ist die Ausweitung des Projekts auf alle Bezirke vorgesehen. Diese Schritte sind sehr begrüßenswert, gehen aber noch nicht weit genug. Oftmals gibt es Unklarheiten, wer das Geld für die einzelnen Schulen bereitstellt. Sei es die Schule selbst, der Bezirk, oder die Senatsbildungsverwaltung. Damit diese Unklarheiten der landesweiten Umsetzung des Projekts nicht länger entgegenstehen, fordern wir

  1. Die Bereitstellung eines verbindlichen von der Größe der einzelnen Schulen abhängendes Budget zwischen 1.000 und 5.000 Euro im Jahr pro Schule. Die Gelder sollen diesem Projekt zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Erhöhung des Fördervolumen des „Schüler*innenhaushalt“ als Projekt der „Servicestelle Jugendbeteiligung“. Die Gelder sollen insbesondere für eine Aufstockung des Personals zweck adäquater Begleitung der Schüler*innen verwendet werden.
  3. Die Ausweitung der Schulen hat sich an den Kapazitäten des Projekts zu orientieren. Die Anzahl der Teilnehmenden Schulen (Siehe Punkt 1) ist parallel zu diesen Kapazitäten (Siehe Punkt 2) aufzustocken. Ziel ist es im Jahr 2025 alle Berliner Schulen, von diesem Projekt zu erfassen.
  4. Dazu sollen die im Rahmen der „Strategie für die politische Bildung an Berliner Schulen“ im Haushalt 2020/21 veranschlagten 3.000€ pro Schule (ges.: 0,89 Mio € 2020 und 2,0 Mio € 2021) für das Projekt verwendet werden.
  5. Inhaltlich, soll das Projekt eine verstärkte Anknüpfung an die im Schulgesetz verankerten Entscheidungsstrukturen erfahren. Langfristig, soll sich das Projekt derart etablieren, dass der Schüler*innenhaushalt, ein reguläres, der GSV zur Verfügung stehendes Gestaltungsmittel ist.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 Das Konzept von Schüler*innenhaushalten ist einfach. Die Schüler*innen einer Schule bekommen eine Summe Geld zur Verfügung gestellt, arbeiten Verwendungsvorschläge aus und entscheiden in einem demokratischen und angeleiteten Verfahren über die Umsetzung. Damit wird bei den Schüler*innen nicht nur die Erkenntnis gefördert, wie demokratische Strukturen funktionieren, sondern auch, dass Sie Erfolg haben.

Aktuell nehmen 33 Schulen an diesen Projekt Teil. Im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung ist die Ausweitung des Projekts auf alle Bezirke vorgesehen. Diese Schritte sind sehr begrüßenswert, gehen aber noch nicht weit genug. Oftmals gibt es Unklarheiten, wer das Geld für die einzelnen Schulen bereitstellt. Sei es die Schule selbst, der Bezirk, oder die Senatsbildungsverwaltung. Damit diese Unklarheiten der landesweiten Umsetzung des Projekts nicht länger entgegenstehen, fordern wir

  1. Die Bereitstellung eines verbindlichen von der Größe der einzelnen Schulen abhängendes Budget zwischen 1.000 und 5.000 Euro im Jahr pro Schule. Die Gelder sollen diesem Projekt zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Erhöhung des Fördervolumen des „Schüler*innenhaushalt“ als Projekt der „Servicestelle Jugendbeteiligung“. Die Gelder sollen insbesondere für eine Aufstockung des Personals zweck adäquater Begleitung der Schüler*innen verwendet werden.
  3. Die Ausweitung der Schulen hat sich an den Kapazitäten des Projekts zu orientieren. Die Anzahl der Teilnehmenden Schulen (Siehe Punkt 1) ist parallel zu diesen Kapazitäten (Siehe Punkt 2) aufzustocken. Ziel ist es im Jahr 2025 alle Berliner Schulen, von diesem Projekt zu erfassen.
  4. Inhaltlich, soll das Projekt eine verstärkte Anknüpfung an die im Schulgesetz verankerten Entscheidungsstrukturen erfahren. Langfristig, soll sich das Projekt derart etablieren, dass der Schüler*innenhaushalt, ein reguläres, der GSV zur Verfügung stehendes Gestaltungsmittel ist.
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ä-1 zum Antrag 127/II/2019 120 Änderungsanträge 127/II/2019:  
  1. 10: Ersetze „33 Schulen" durch „mehr als 70 Schulen"Z. 13-19: Ersetze „Diese Schritte sind sehr begrüßenswert, gehen aber noch nicht weit genug. Oftmals gibt es Unklarheiten, wer das Geld für die einzelnen Schulen bereitstellt. Sei es die Schule selbst, der Bezirk, oder die Senatsbildungsverwaltung. Damit diese Unklarheiten der landesweiten Umsetzung des Projekts nicht länger entgegenstehen, fordern wir" durch „In diesem Zuge fordern wir:" - Begründung: Finanzierungssystematik ist klar: Anschubfinanzierung durch Land, weitere Finanzierung durch Bezirke Z. 41-46: Komplette Streichung Ziffer 5 (Ziffer 4 wurde bereits durch AK gestrichen) - Begründung: Der Schülerhaushalt ist ein Instrument, dass Demokratiebildung für ALLE SuS ermöglichen soll. Eine Ansiedlung bei der GSV würde dazu führen, dass die ohnehin politisch aktiven SuS partizipieren, aber weniger die anderen SuS.
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

 Das Konzept von Schüler*innenhaushalten ist einfach. Die Schüler*innen einer Schule bekommen eine Summe Geld zur Verfügung gestellt, arbeiten Verwendungsvorschläge aus und entscheiden in einem demokratischen und angeleiteten Verfahren über die Umsetzung. Damit wird bei den Schüler*innen nicht nur die Erkenntnis gefördert, wie demokratische Strukturen funktionieren, sondern auch, dass Sie Erfolg haben.

Aktuell nehmen 33 Schulen an diesen Projekt Teil. Im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung ist die Ausweitung des Projekts auf alle Bezirke vorgesehen. Diese Schritte sind sehr begrüßenswert, gehen aber noch nicht weit genug. Oftmals gibt es Unklarheiten, wer das Geld für die einzelnen Schulen bereitstellt. Sei es die Schule selbst, der Bezirk, oder die Senatsbildungsverwaltung. Damit diese Unklarheiten der landesweiten Umsetzung des Projekts nicht länger entgegenstehen, fordern wir

  1. Die Bereitstellung eines verbindlichen von der Größe der einzelnen Schulen abhängendes Budget zwischen 1.000 und 5.000 Euro im Jahr pro Schule. Die Gelder sollen diesem Projekt zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Erhöhung des Fördervolumen des „Schüler*innenhaushalt“ als Projekt der „Servicestelle Jugendbeteiligung“. Die Gelder sollen insbesondere für eine Aufstockung des Personals zweck adäquater Begleitung der Schüler*innen verwendet werden.
  3. Die Ausweitung der Schulen hat sich an den Kapazitäten des Projekts zu orientieren. Die Anzahl der Teilnehmenden Schulen (Siehe Punkt 1) ist parallel zu diesen Kapazitäten (Siehe Punkt 2) aufzustocken. Ziel ist es im Jahr 2025 alle Berliner Schulen, von diesem Projekt zu erfassen.
  4. Inhaltlich, soll das Projekt eine verstärkte Anknüpfung an die im Schulgesetz verankerten Entscheidungsstrukturen erfahren. Langfristig, soll sich das Projekt derart etablieren, dass der Schüler*innenhaushalt, ein reguläres, der GSV zur Verfügung stehendes Gestaltungsmittel ist.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Der neue Senat nimmt den Beschluss zur Kenntnis.

In diesem Jahr erhalten 125 Schulen erstmals aus allen zwölf Berliner Bezirken die Möglichkeit, am Projekt Schüler*innenHaushalt teilzunehmen. Der Schüler*innenHaushalt ist ein Projekt, das ganz praktisch an Mitbestimmung heranführt: Den Schülerinnen und Schülern der teilnehmenden Schulen steht ein festes Budget zur Verfügung, über dessen Verwendung sie in einem demokratischen Prozess entscheiden können. Die teilnehmenden Schulen stimmen über die Verwendung von 1.500 bis zu 4.000 Euro ab. Mit dabei sind Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.

Aus den 212 Bewerbungen hat die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. in gemeinsamen Sitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Bezirke diejenigen Schulen ausgewählt, die mit ihrer Bewerbung am glaubhaftesten im Sinne des Projektkonzeptes die Förderung demokratischer Prinzipien in den Mittelpunkt stellten. Den Runden aus Schulamt, Schulaufsicht, Jugendamt, Kinder- und Jugendbüro und Bezirksschulgremien fiel die Entscheidung dabei nicht leicht. Schulen, die in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden konnten, werden ermutigt, sich im nächsten Jahr erneut zu bewerben.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit diesem Projekt erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich für ihre Schule einzusetzen und für konkrete Vorhaben Geld zu verwenden. Wer sich auf diese Art gemeinsam für die schulischen Belange einsetzt, übernimmt Verantwortung für seine Schule und sorgt für ein aktives Schulleben.“

Viele der teilnehmenden Schulen haben im letzten Jahr bereits einen Schüler*innenHaushalt unter Corona-Bedingungen durchgeführt. Dabei haben sie sich großen Herausforderungen gestellt, diese auf ihre ganz eigene Weise gemeistert und sich nun erneut beworben, um Demokratieförderung auch langfristig an ihrer Schule zu etablieren.

Begleitet werden sie bei diesem Vorhaben durch die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V., die die Schulen das ganze Jahr durch Workshops, Materialien und persönliche Ansprache in der Projektumsetzung unterstützt. Alle Schulen starten mit einer Auftaktveranstaltung Mitte und Ende März. Wie auch ein Teil des pädagogischen Begleitprogramms wird diese in der Regel digital stattfinden.

Überweisungs-PDF: