Antrag 279/II/2019 Bleibt auf dem Boden – Gegen Vielfliegerei im öffentlichen Dienst

Status:
Annahme

Wir fordern, dass Berliner Einrichtungen und Unternehmen in öffentlicher Hand, sowie Verwaltungen und die staatlichen Hochschulen sowie die Hochschulen unter staatlicher Trägerschaft Maßnahmen ergreifen, die zu einer entscheidenden Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid beitragen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Entwicklung von Maßnahmen zur Veränderung des Reiseverhaltens:

 

  1. Dienstreisen mit einer Reisezeit bis zu fünf Stunden mit dem Zug dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen mit dem Flugzeug zurückgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Flugzeug das kostengünstigste Verkehrsmittel ist.
  2. Für die mit dem Flugzeug durchgeführten Dienstreisen muss eine Kompensation der durch das Fliegen entstandenen Emissionen entrichtet werden. Diese Kompensationen müssen dabei durch die jeweilige Leitung getragen werden und dürfen nicht zu Lasten der reisenden Person gehen. Die Zahlungen sollen Klimaschutzprojekten zugutekommen, deren Klimaschutzwirkung bereits vorab in angemessener Weise zu überprüfen ist. Die Höhe der zu leistenden Kompensationszahlung richtet sich nach der jeweiligen Reiseentfernung.
  3. Anfahrtswege zu Langstreckenflügen, die abseits der Berliner Flughäfen starten (z.B. Frankfurt am Main, München etc.), sollen mit der Bahn als sog. „Zubringer“ zurückgelegt werden.
  4. Allen öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen ist die Möglichkeit zu geben, in den entsprechenden Gebäuden, sofern nicht bereits vorhanden, eine Hard- und Softwareausstattung für Videokonferenzen zu implementieren. Die jeweilige Einrichtung gewährleistet eine Schulung in der Nutzung der neuen Anlage. Ziel einer solchen Ausstattung ist es, vom jeweiligen Standort aus die standortübergreifende Kommunikation reiseunabhängiger zu gestalten. Entsprechende Mittel sind den ausführenden Verwaltungseinheiten zur Verfügung zu stellen.
  5. Eine umweltverträgliche Verkehrspolitik bedarf einer genauen empirischen Kenntnis des dienstlichen Reiseverhaltens der Angehörigen öffentlicher Einrichtungen. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert ein geeignetes Umweltcontrolling insbesondere im Hinblick auf das Reiseverhalten zu entwickeln.
  6. Der Senat wird aufgefordert, das Ziel der Kohlendioxidreduktion bei allen zukünftigen Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen.
  7. Der Senat wird aufgefordert, sich bei allen Vertragspartner*innen für eine Reform der Dienstreisepraxis einzusetzen. Dies gilt insbesondere für solche Dienstreisen, die in Zusammenhang mit Aufträgen des Landes Berlin stehen. Für solche Dienstreisen sollten die Punkte 1. und 2. Anwendung finden.

 

Bei allen Maßnahmen sollen individuelle Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, bspw. Menschen mit körperlichen Einschränkungen, berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus sollen Konzepte entwickelt werden, die Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs, energetische Sanierungen der Gebäude, ein umweltfreundliches Ernährungsangebot in den öffentlichen Mensen, und städtische Begrünungsmaßnahmen prüfen. IIm Kontext der Hochschulen sollen dabei hochschulverbundene Akteur*innen bspw. das Studierendenwerk und studentische Gremien miteinbezogen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass Berliner Einrichtungen und Unternehmen in öffentlicher Hand, sowie Verwaltungen und die staatlichen Hochschulen sowie die Hochschulen unter staatlicher Trägerschaft Maßnahmen ergreifen, die zu einer entscheidenden Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid beitragen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Entwicklung von Maßnahmen zur Veränderung des Reiseverhaltens:

 

  1. Dienstreisen mit einer Reisezeit bis zu fünf Stunden mit dem Zug dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen mit dem Flugzeug zurückgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Flugzeug das kostengünstigste Verkehrsmittel ist.
  2. Für die mit dem Flugzeug durchgeführten Dienstreisen muss eine Kompensation der durch das Fliegen entstandenen Emissionen entrichtet werden. Diese Kompensationen müssen dabei durch die jeweilige Leitung getragen werden und dürfen nicht zu Lasten der reisenden Person gehen. Die Zahlungen sollen Klimaschutzprojekten zugutekommen, deren Klimaschutzwirkung bereits vorab in angemessener Weise zu überprüfen ist. Die Höhe der zu leistenden Kompensationszahlung richtet sich nach der jeweiligen Reiseentfernung.
  3. Anfahrtswege zu Langstreckenflügen, die abseits der Berliner Flughäfen starten (z.B. Frankfurt am Main, München etc.), sollen mit der Bahn als sog. „Zubringer“ zurückgelegt werden.
  4. Allen öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen ist die Möglichkeit zu geben, in den entsprechenden Gebäuden, sofern nicht bereits vorhanden, eine Hard- und Softwareausstattung für Videokonferenzen zu implementieren. Die jeweilige Einrichtung gewährleistet eine Schulung in der Nutzung der neuen Anlage. Ziel einer solchen Ausstattung ist es, vom jeweiligen Standort aus die standortübergreifende Kommunikation reiseunabhängiger zu gestalten. Entsprechende Mittel sind den ausführenden Verwaltungseinheiten zur Verfügung zu stellen.
  5. Eine umweltverträgliche Verkehrspolitik bedarf einer genauen empirischen Kenntnis des dienstlichen Reiseverhaltens der Angehörigen öffentlicher Einrichtungen. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert ein geeignetes Umweltcontrolling insbesondere im Hinblick auf das Reiseverhalten zu entwickeln.
  6. Der Senat wird aufgefordert, das Ziel der Kohlendioxidreduktion bei allen zukünftigen Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen.
  7. Der Senat wird aufgefordert, sich bei allen Vertragspartner*innen für eine Reform der Dienstreisepraxis einzusetzen. Dies gilt insbesondere für solche Dienstreisen, die in Zusammenhang mit Aufträgen des Landes Berlin stehen. Für solche Dienstreisen sollten die Punkte 1. und 2. Anwendung finden.

 

Bei allen Maßnahmen sollen individuelle Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, bspw. Menschen mit körperlichen Einschränkungen, berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus sollen Konzepte entwickelt werden, die Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs, energetische Sanierungen der Gebäude, ein umweltfreundliches Ernährungsangebot in den öffentlichen Mensen, und städtische Begrünungsmaßnahmen prüfen. IIm Kontext der Hochschulen sollen dabei hochschulverbundene Akteur*innen bspw. das Studierendenwerk und studentische Gremien miteinbezogen werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: