Schulen mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB, Hort) sollen zum kommenden Schuljahr 20/21 für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 30 EURO pro Kind und Schuljahr erhalten. Damit die Pauschale auch komplett dem eFöB zur Verfügung steht, muss dieser mit einem eigenen Titel (Konto) hinterlegt werden.
Eine angemessene verlässliche Finanzausstattung ist Voraussetzung für eine gelingende ergänzende Förderung und Betreuung.
Schulen mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB, Hort) sollen perspektivisch für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 30 EURO pro Kind und Schuljahr erhalten. Damit die Pauschale auch komplett dem eFöB zur Verfügung steht, muss dieser mit einem eigenen Titel (Konto) hinterlegt werden.
Eine angemessene verlässliche Finanzausstattung ist Voraussetzung für eine gelingende ergänzende Förderung und Betreuung.
Schulen mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB, Hort) sollen perspektivisch für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 30 EURO pro Kind und Schuljahr erhalten. Damit die Pauschale auch komplett dem eFöB zur Verfügung steht, muss dieser mit einem eigenen Titel (Konto) hinterlegt werden.
Eine angemessene verlässliche Finanzausstattung ist Voraussetzung für eine gelingende ergänzende Förderung und Betreuung.