Ärztliche Bescheinigungen für Schülerinnen und Schüler müssen bei nachgewiesener Krankheit durch Ärzte eine Leistung der GKV werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Ärztliche Bescheinigungen für Schülerinnen und Schüler müssen bei nachgewiesener Krankheit durch Ärzte eine Leistung der GKV und PKV werden.
PDF:
Beschluss:
Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
Ärztliche Bescheinigungen für Schülerinnen und Schüler müssen bei nachgewiesener Krankheit durch Ärzte eine Leistung der GKV und PKV werden.
Beschluss-PDF: