Antrag 130/II/2019 Echte Verbesserungen für die betriebliche Ausbildung durch die BBiG-Novelle erreichen

Status:
Annahme

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind aufgefordert, sich klar hinter die Forderungen des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der von der Bundesbildungsministerin Karliczek vorgelegte Entwurf für die geplante BBiG-Novelle ist unzureichend und bietet keine Antworten auf die sich ändernden Erfordernisse in der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss dafür sorgen, dass die BBiG-Novelle die von den DGB-Gewerkschaften eingebrachten Forderungen vollständig umfasst. Insbesondere die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MiAV) unter 660 € im ersten Ausbildungsjahr muss ausgeschlossen werden. Eine MiAV von unter 660 € reicht generell nicht zum Leben aus und schränkt junge Menschen in der Wahl des Wohnortes und der Wahl des Ausbildungsberufes stark ein.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf das duale Studium endlich umgesetzt werden. Die SPD muss sich klar positionieren und darf keine Kompromisse als Koalitionspartner mit der CDU eingehen, die zu Lasten der Ausbildungsqualität von Auszubildenden und dual Studierenden gehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind aufgefordert, sich klar hinter die Forderungen des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der von der Bundesbildungsministerin Karliczek vorgelegte Entwurf für die geplante BBiG-Novelle ist unzureichend und bietet keine Antworten auf die sich ändernden Erfordernisse in der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss dafür sorgen, dass die BBiG-Novelle die von den DGB-Gewerkschaften eingebrachten Forderungen vollständig umfasst. Insbesondere die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MiAV) unter 660 € im ersten Ausbildungsjahr muss ausgeschlossen werden. Eine MiAV von unter 660 € reicht generell nicht zum Leben aus und schränkt junge Menschen in der Wahl des Wohnortes und der Wahl des Ausbildungsberufes stark ein.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf das duale Studium endlich umgesetzt werden. Die SPD muss sich klar positionieren und darf keine Kompromisse als Koalitionspartner mit der CDU eingehen, die zu Lasten der Ausbildungsqualität von Auszubildenden und dual Studierenden gehen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: