Das Strafgesetzbuch erhält einen § 185 a, der die Beleidigung im Internet als Offizialdelikt ahndet, damit im Netz identifizierte Beleidigungen auch ohne Antrag der/des Betroffenen juristisch verfolgt werden können.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Wir wollen den § 185 StGB Beleidigung des Strafgesetzbuches verschärfen, zum Beispiel durch eine Ahndung als Offizialdelikt oder durch eine Strafschärfung für die öffentliche Beleidigung.
PDF:
Beschluss:
Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
Wir wollen den § 185 StGB Beleidigung des Strafgesetzbuches verschärfen, zum Beispiel durch eine Ahndung als Offizialdelikt oder durch eine Strafschärfung für die öffentliche Beleidigung.
Beschluss-PDF: