Die SPD möge ihre Statuten so ergänzen, dass es den Mitgliedern der SPD ermöglicht wird, in allen Gliederungen auf allen Ebenen so wie in den Arbeitsgemeinschaften der Partei Doppelspitzen mit mindestens einer Frau zu wählen, sofern dies von bzw. auf der jeweiligen Gliederungsebene gewünscht ist.
Die Doppelspitze soll das bestehende „klassische“ Vorstandsmodell mit einem/einer Vorsitzenden nicht ersetzen, sondern als optional wählbares Vorstandsmodell neben das bisher bestehende treten. Das Statut soll vorsehen, dass vor Eintritt in Vorstandswahlen über das jeweils gewünschte Vorstandsmodell für die Parteiwahlperiode entschieden wird. Die neuen statutarischen Regelungen finden, im Falle ihres Beschlusses durch den Landesparteitag und Bundesparteitag, bereits bei den Parteiwahlen 2020 Anwendung.
Als Orientierungspunkt für die statutenändernde Regelung kann die im letzten Jahr vom Parteivorstand geschaffene Regelung zur Ermöglichung von Doppelspitzen in den Ortsvereinen dienen.