Antrag 75/I/2019 Wohnungsbaugesellschaften

Status:
Erledigt

Zur Reduzierung der Mieten in städtischen Wohnungsbaugesellschaften und zur Dämpfung des Anstiegs der Mieten im Berliner Mietspiegel werden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften angewiesen, Mieten preislich dementsprechend zu gestalten.

 

Die Gewinnerwirtschaftung soll sozial verträglich ausfallen und ausschließlich in Schaffung neuen bezahlbaren Wohnraums fließen.

 

Der Senat hat eine jährliche Kontrolle vorzunehmen und einmal jährlich dem Abgeordnetenhaus in öffentlicher Sitzung zu berichten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Konsens)