Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, dass die Regelungen des Rentenpakets, welches seit dem 01.01.2019 in Kraft ist, für alle Erwerbsminderungsrentenempfängerinnen und -empfängergelten.
Hintergrund:
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sind in der Regel unverschuldet in diese Situation geraten und können nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen arbeiten. In vielen Fällen fallen Erwerbsminderungsrenten niedrig aus, und führen damit oft in die Einkommensarmut.
Das neue Rentenpaket, welches am 01.01.2019 in Kraft getretenist, sieht Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten vor.
Bisher werden Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 62 Jahren und 3 Monaten gearbeitet, auch wenn sie durch Krankheit früher aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Ab 2019 erhalten Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner so viel Rente, als ob sie bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet hätten. Dies hat eine Rentenerhöhung zur Folge. Die Zurechnungszeit für neu beginnende Erwerbsminderungsrenten wird nach 2019 bis 2031 schrittweise auf das dann geltende Renteneintrittsalter erhöht.
Allerdings gilt diese Rentenerhöhung nur für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, deren Bezug von Erwerbsminderungsrenteim Jahr 2019 begonnen hat.Damit werden ca. 1,8 Millionen „Bestands-“Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vom geplanten Gesetz ausgeschlossen. Der Ausschluss dieser Gruppe von den dringend notwendigen Verbesserungen ihrer Erwerbsminderungsrenten ist unsolidarisch. Ein Ausschluss ist daher nicht nachvollziehbar und abzulehnen. Bereits im Erwerbsminderungsrenten-Leistungsverbesserungsgesetz, das am 01.01.2018 in Kraft trat, sind die bestehenden Erwerbsminderungsrenten von der Rentenerhöhung ausgeschlossen worden. Auch das Rentenpaket von 2014 enthielt ausschließlich Rentenerhöhungen für Erwerbsgeminderte, die erstmals nach Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente bekommen haben. Es müssen also die seit 2014 erfolgten Rentenerhöhungen im gleichen Umfang nachträglich auch für die Personen geltend gemacht werden, bei denen der Rentenbeginn vor Juli 2014 liegt.
In einer Stellungnahme zum Rentenpaket der Bundesregierung vom 19.10.2018 (Drucksache 425/18) fordert der Bundesrat, auch Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2014 in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente einzubeziehen. Laut Bundesrat hätten diese Personen wegen der Rentenabschläge weiterhin sehr niedrige Renten, und seien in erhöhtem Maße auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen
Zudem hält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung folgendes fest:
a) „Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.“ (S. 15 des Koalitionsvertrags)
b) „Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.“ (S. 92 des Koalitionsvertrags)
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, dass die Regelungen des Rentenpakets, welches seit dem 01.01.2019 in Kraft ist, für alle Erwerbsminderungsrentenempfängerinnen und -empfängergelten.
Hintergrund:
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sind in der Regel unverschuldet in diese Situation geraten und können nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen arbeiten. In vielen Fällen fallen Erwerbsminderungsrenten niedrig aus, und führen damit oft in die Einkommensarmut.
Das neue Rentenpaket, welches am 01.01.2019 in Kraft getretenist, sieht Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten vor.
Bisher werden Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 62 Jahren und 3 Monaten gearbeitet, auch wenn sie durch Krankheit früher aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Ab 2019 erhalten Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner so viel Rente, als ob sie bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet hätten. Dies hat eine Rentenerhöhung zur Folge. Die Zurechnungszeit für neu beginnende Erwerbsminderungsrenten wird nach 2019 bis 2031 schrittweise auf das dann geltende Renteneintrittsalter erhöht.
Allerdings gilt diese Rentenerhöhung nur für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, deren Bezug von Erwerbsminderungsrenteim Jahr 2019 begonnen hat.Damit werden ca. 1,8 Millionen „Bestands-“Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vom geplanten Gesetz ausgeschlossen. Der Ausschluss dieser Gruppe von den dringend notwendigen Verbesserungen ihrer Erwerbsminderungsrenten ist unsolidarisch. Ein Ausschluss ist daher nicht nachvollziehbar und abzulehnen. Bereits im Erwerbsminderungsrenten-Leistungsverbesserungsgesetz, das am 01.01.2018 in Kraft trat, sind die bestehenden Erwerbsminderungsrenten von der Rentenerhöhung ausgeschlossen worden. Auch das Rentenpaket von 2014 enthielt ausschließlich Rentenerhöhungen für Erwerbsgeminderte, die erstmals nach Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente bekommen haben. Es müssen also die seit 2014 erfolgten Rentenerhöhungen im gleichen Umfang nachträglich auch für die Personen geltend gemacht werden, bei denen der Rentenbeginn vor Juli 2014 liegt.
In einer Stellungnahme zum Rentenpaket der Bundesregierung vom 19.10.2018 (Drucksache 425/18) fordert der Bundesrat, auch Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2014 in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente einzubeziehen. Laut Bundesrat hätten diese Personen wegen der Rentenabschläge weiterhin sehr niedrige Renten, und seien in erhöhtem Maße auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen
Zudem hält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung folgendes fest:
a) „Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.“ (S. 15 des Koalitionsvertrags)
b) „Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.“ (S. 92 des Koalitionsvertrags)