Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Finanzen für eine Verbesserung der Situation des Lehrpersonals an Volkshochschulen einzusetzen. Zu den konkreten Maßnahmen zählen:
- Die schrittweise Festanstellung von mindestens 20% der „arbeitnehmerähnlichen“ Volkshochschuldozent*innen als Weiterbildungslehrkräfte mit Daueraufgaben wie Kursen in der Grundbildung, Sprach- und Integrationskursen, Kursen in der beruflichen Bildung (Arbeit 4.0), in der politischen Bildung oder in der Weiterbildungsberatung.
- Die Ersetzung der „flexiblen Honorarbandbreiten“ für den VHS-Bereich durch eine vereinfachte, transparente und kontinuierlich angepasste Honorarordnung für Lehr- und Weiterbildungsberatungskräfte. Anzustreben ist die einheitliche Mindestvergütung einer geleisteten Unterrichtsstunde (einschließlich der Vor- und Nachbereitung) mit 35 Euro für alle Volkshochschuldozent*innen.
- Die Zahlung von Kranken- und Sozialversicherungszuschüssen, Urlaubs- und Krankengeld für maximal sechs Wochen sowie das Recht auf jährliche Bildungsfreistellung werden „arbeitnehmerähnlichen“ Volkshochschuldozent*innen weiterhin zugesichert. Zudem sind die Verpflichtungen gegenüber den „arbeitnehmerähnlichen“ Lehrkräften in folgenden Bereichen zu aktualisieren: Mutterschutz, Elternzeit, Recht auf Rückkehr an vergleichbaren Arbeitsplatz, Wegfall der drei unbezahlten Karenztage bei Krankheit mit vollständiger Honorarfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag, Übernahme von Fortbildungskosten, Zahlung einer Mobilitätspauschale (Jobtickets).
- Die vollständige Finanzierung der an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepassten jährlichen Honorarerhöhungen für Volkshochschuldozent*innen durch das Land Berlin.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, in Umsetzung unserer Beschlusslage zur Verbesserung sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Finanzen für eine Verbesserung der Situation des Lehrpersonals an Volkshochschulen einzusetzen. Zu den konkreten Maßnahmen zählen:
- Die Ersetzung der „flexiblen Honorarbandbreiten“ für den VHS-Bereich durch eine vereinfachte, transparente und kontinuierlich angepasste Honorarordnung für Lehr- und Weiterbildungsberatungskräfte. Anzustreben ist die einheitliche Mindestvergütung einer geleisteten Unterrichtsstunde (einschließlich der Vor- und Nachbereitung) mit 35 Euro für alle Volkshochschuldozent*innen.
- Die Zahlung von Kranken- und Sozialversicherungszuschüssen, Urlaubs- und Krankengeld für maximal sechs Wochen sowie das Recht auf jährliche Bildungsfreistellung werden „arbeitnehmerähnlichen“ Volkshochschuldozent*innen weiterhin zugesichert. Zudem sind die Verpflichtungen gegenüber den „arbeitnehmerähnlichen“ Lehrkräften in folgenden Bereichen zu aktualisieren: Mutterschutz, Elternzeit, Recht auf Rückkehr an vergleichbaren Arbeitsplatz, Wegfall der drei unbezahlten Karenztage bei Krankheit mit vollständiger Honorarfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag, Übernahme von Fortbildungskosten, Zahlung einer Mobilitätspauschale (Jobtickets).
- Die vollständige Finanzierung der an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepassten jährlichen Honorarerhöhungen für Volkshochschuldozent*innen durch das Land Berlin.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, in Umsetzung unserer Beschlusslage zur Verbesserung sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Finanzen für eine Verbesserung der Situation des Lehrpersonals an Volkshochschulen einzusetzen. Zu den konkreten Maßnahmen zählen:
- Die Ersetzung der „flexiblen Honorarbandbreiten“ für den VHS-Bereich durch eine vereinfachte, transparente und kontinuierlich angepasste Honorarordnung für Lehr- und Weiterbildungsberatungskräfte. Anzustreben ist die einheitliche Mindestvergütung einer geleisteten Unterrichtsstunde (einschließlich der Vor- und Nachbereitung) mit 35 Euro für alle Volkshochschuldozent*innen.
- Die Zahlung von Kranken- und Sozialversicherungszuschüssen, Urlaubs- und Krankengeld für maximal sechs Wochen sowie das Recht auf jährliche Bildungsfreistellung werden „arbeitnehmerähnlichen“ Volkshochschuldozent*innen weiterhin zugesichert. Zudem sind die Verpflichtungen gegenüber den „arbeitnehmerähnlichen“ Lehrkräften in folgenden Bereichen zu aktualisieren: Mutterschutz, Elternzeit, Recht auf Rückkehr an vergleichbaren Arbeitsplatz, Wegfall der drei unbezahlten Karenztage bei Krankheit mit vollständiger Honorarfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag, Übernahme von Fortbildungskosten, Zahlung einer Mobilitätspauschale (Jobtickets).
- Die vollständige Finanzierung der an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepassten jährlichen Honorarerhöhungen für Volkshochschuldozent*innen durch das Land Berlin.