Antrag 235/I/2019 Für einen starken Sozialstaat: Hartz-IV überwinden – Bürgergeld zum Erfolg machen!

Status:
Annahme

Wir begrüßen den Beschluss des SPD-Parteivorstandes zur Einführung eines „Bürgergeldes“. Die Verlängerung des Arbeitslosengeld I bis zu drei Jahren und die Aussetzung der Bedürftigkeitsprüfung und Sanktionen für zwei Jahre sowie die Reform des Wohngeldes wären ein wichtiger Schritt zur besseren sozialen Sicherung von Arbeit.

 

Dennoch ist der Vorschlag für das Bürgergeld noch längst nicht perfekt. Er ist um die folgenden Punkte zu ergänzen:

  • Der Regelsatz ist entsprechend der Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes auf mindestens 571 € anzuheben und jährlich entsprechend der Inflationsrate anzupassen.
  • Alle Sanktionen sind zu abzuschaffen. Das Existenzminimum kann den Empfänger*innen unter keinen Umständen gekürzt werden. Stattdessen soll ein Anreizmodell entwickelt werden, welches die Betroffenen dafür „belohnen“ kann, bestimmte Auflagen, Termine etc. einzuhalten.
  • Das Rechtskonstrukt der Bedarfsgemeinschaft ist abzuschaffen. Das Zusammenleben mit anderen Menschen darf unter keinen Umständen zur Kürzung des eigenen Anspruches führen.

 

Empfänger*innen des Bürgergeldes muss ein hochwertiges Qualifizierungs- und Wiedereingliederungsabgebot zuteilwerden, welches sich an ihren individuellen Bedürfnissen, Talenten und Wünschen orientiert. Bei Menschen unter 25 muss dabei das Nachholen von Bildungsabschlüssen anderweitigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir begrüßen den Beschluss des SPD-Parteivorstandes zur Einführung eines „Bürgergeldes“. Die Verlängerung des Arbeitslosengeld I bis zu drei Jahren und die Aussetzung der Bedürftigkeitsprüfung und Sanktionen für zwei Jahre sowie die Reform des Wohngeldes wären ein wichtiger Schritt zur besseren sozialen Sicherung von Arbeit.

 

Dennoch ist der Vorschlag für das Bürgergeld noch längst nicht perfekt. Er ist um die folgenden Punkte zu ergänzen:

  • Der Regelsatz ist entsprechend der Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes auf mindestens 571 € anzuheben und jährlich entsprechend der Inflationsrate anzupassen.
  • Alle Sanktionen sind zu abzuschaffen. Das Existenzminimum kann den Empfänger*innen unter keinen Umständen gekürzt werden. Stattdessen soll ein Anreizmodell entwickelt werden, welches die Betroffenen dafür „belohnen“ kann, bestimmte Auflagen, Termine etc. einzuhalten.
  • Das Rechtskonstrukt der Bedarfsgemeinschaft ist abzuschaffen. Das Zusammenleben mit anderen Menschen darf unter keinen Umständen zur Kürzung des eigenen Anspruches führen.

 

Empfänger*innen des Bürgergeldes muss ein hochwertiges Qualifizierungs- und Wiedereingliederungsabgebot zuteilwerden, welches sich an ihren individuellen Bedürfnissen, Talenten und Wünschen orientiert. Bei Menschen unter 25 muss dabei das Nachholen von Bildungsabschlüssen anderweitigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Erledigt 
Überweisungs-PDF: