Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, dass Lebensmittelhändler*innen (Groß und Einzelhandel) und Produzent*innen verpflichtet werden, sichere und noch essbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, gemeinnützigen Organisationen und Tafeln oder auch Schulen und Kitas vorrangig lokal zur Abholung auf Spendenbasis anzubieten. Als Beispiel können hier die Verfahren in Frankreich und Tschechien dienen.
Sie dürfen erst entsorgt werden, wenn innerhalb einer Frist von 24 Stunden bzw. innerhalb der vorgegebenen Fristen der Lebensmittelhygiene-Verordnung keine Abholung durch gemeinnützige Organisationen, Tafeln und Schulen und Kitas erfolgte bzw. kein Bedarf signalisiert wurde.
Darüber hinaus soll sich die SPD auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass diese Regelung europaweit eingeführt wird.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, dass Lebensmittelhändler*innen (Groß und Einzelhandel) und Produzent*innen verpflichtet werden, sichere und noch essbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, gemeinnützigen Organisationen und Tafeln vorrangig lokal zur Abholung auf Spendenbasis anzubieten. Als Beispiel können hier die Verfahren in Frankreich und Tschechien dienen.
Sie dürfen erst entsorgt werden, wenn innerhalb einer Frist von 24 Stunden bzw. innerhalb der vorgegebenen Fristen der Lebensmittelhygiene-Verordnung keine Abholung durch gemeinnützige Organisationen und Tafeln erfolgte bzw. kein Bedarf signalisiert wurde.
Darüber hinaus soll sich die SPD auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass diese Regelung europaweit eingeführt wird.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, dass Lebensmittelhändler*innen (Groß und Einzelhandel) und Produzent*innen verpflichtet werden, sichere und noch essbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, gemeinnützigen Organisationen und Tafeln vorrangig lokal zur Abholung auf Spendenbasis anzubieten. Als Beispiel können hier die Verfahren in Frankreich und Tschechien dienen.
Sie dürfen erst entsorgt werden, wenn innerhalb einer Frist von 24 Stunden bzw. innerhalb der vorgegebenen Fristen der Lebensmittelhygiene-Verordnung keine Abholung durch gemeinnützige Organisationen und Tafeln erfolgte bzw. kein Bedarf signalisiert wurde.
Darüber hinaus soll sich die SPD auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass diese Regelung europaweit eingeführt wird.