Antrag WV79Ä/II/2017 Änderungsantrag zum Antrag WV79/II/2017

(gestellt auf dem LPT I/2018)

 

Absatz Nr. 6 in der Fassung der Antragskommission wird komplett ersetzt durch: 

„Es ist eine bundeseinheitliche Regelung zur Reduzierung von NO²-Emissionen einzuführen, die sog. Blaue Plakette.

 

Analog zur Einführung von Umweltzonen ist die Blaue Plakette zeitgestuft nach Schadstoffklassen einzuführen. Dabei sind Ausnahmen bezüglich sozialer Tatbestände, z. B. für mobilitätseingeschränkter Menschen, wirtschaftlicher Härten u. a. für Handwerksbetriebe und bei fahrzeugtechnischer Besonderheiten, u. B. für Bau- und Spezialfahrzeuge, vorzusehen.“

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme WV78/II/2017 in der Fassung der AK (Konsens)