Der Parteivorstand wird aufgefordert, dem nächsten Parteitag einen statutenändernden Antrag vorzulegen, der eine Trennung von Amt/Mandat und Parteifunktionen auf Bundesparteitagen vorsieht. Der Antrag soll regeln, dass Mitglieder der Landesparlamente, des Bundestages, des Europaparlaments, hohe kommunale Wahlbeamte sowie Mitglieder der Landesregierungen, der Bundesregierung und Staatssekretäre auf Bundes- und Landesebene nicht mehr Delegierte mit Stimmrecht für den Bundesparteitag sein können. Im Gegenzug ist § 15 Abs. 2 des Organisationsstatuts so zu ändern, dass Personen aus allen hier benannten Gruppen in angemessener Weise mit beratender Stimme am Willensbildungsprozess auf dem Parteitag beteiligt werden. Für den Parteikonvent soll analog ein Antrag mit gleicher Zielstellung vorgelegt werden.
- LPT I/2018: Überwiesen an Organisationspolitische Kommission
- Im Antrag 01/II/2018 befasst im Kapitel 6. Landesparteitage – b. Delegierte