In der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags muss für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht werden. Hierzu ist das Wahlgesetz dahingehend zu ändern, dass sich die geschlechterparitätische Verteilung der Bevölkerung im Deutschland Bundestag widerspiegelt.
Fast 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist Gleichberechtigung in der Politik nur mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen – wie einem Paritätsgesetz – machbar. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einzubringen.
In der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags muss für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht werden. Unser Ziel ist die geschlechterparitätische Verteilung der Bevölkerung im DeutschenBundestag.