Antrag 87/I/2018 Schulsozialarbeit an Beruflichen Schulen 


Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Zumessungsrichtlinien für Erzieher- und Sozialarbeiter-/Innen der allgemeinbildenden Berliner Schulen für den Bereich der Beruflichen Bildung als Mindestregelung angewendet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Schulsozialarbeit an den berufsbildenden Schulen gestärkt wird.

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Der Ausbau von Schulsozialarbeit ist fortwährend Teil der Debatten des AK II. Das Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ besteht seit 2006 und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Zur Umsetzung der Jugendsozialarbeit an den Schulen werden über Zuwendungsmittel Sozialarbeiter/innen bei freien Trägern der Jugendhilfe auf Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und freien Trägern beschäftigt. Die Administration erfolgt durch die Programmagentur Stiftung SPI. Für das „Landesprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen“ werden im Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel für 300 zusätzliche Stellen (150 Stellen zum 01.08.2020 und weitere 150 Stellen zum 01.08.2021) bereitgestellt. Ab Sommer 2021 wird jede Berliner Schule eine*n Schulsozialarbeiter*in haben. Dies beinhaltet auch alle beruflichen Schulen.
Überweisungs-PDF: