Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Bund zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung für Personen verpflichtet, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Höhe der Beiträge soll sich an der vor Rechtslage mit Gültigkeit vor 1997 orientieren. So sind der Beitragsbemessung 80 Prozent des vor der Arbeitslosigkeit erzielten Arbeitsentgeltes, mindestens aber 450 Euro monatlich zugrunde zu legen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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