Antrag 101/I/2018 Sprache – Familiennachzug – Niederlassungserlaubnis

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Ehepartner von Migranten, die seit mehr als 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, die Niederlassungserlaubnis erworben haben und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen, auch dann zu ihrem Ehemann/ihrer Ehefrau nachziehen dürfen, wenn sie in ihrem Herkunftsland keine deutschen Sprachkenntnisse erworben haben.

 

Die Nachziehenden werden verpflichtet, die deutsche Sprache nach der Einreise bei staatlichen anerkannten schulischen Institutionen zu erlernen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand 
Überweisungs-PDF: