Antrag 108/I/2018 Onlineshops besteuern

Status:
Ablehnung

Die SPD Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, eine Sondersteuer für Onlineshops einzuführen. Die Einnahmen sollen 1:1 in die Förderung des OFF Line Handels eingesetzt werden. Dabei werden die erwirtschafteten Steuereinnahmen in den Regionen eingesetzt, wo die Onlinebestellungen geliefert wurden.

Empfehlung der Antragskommission:
reject (Konsens)