Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, bei ihrem am 2.3.2018 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufhebung des §219a StGB zu bleiben.
Sollte sich im Bundestag keine Mehrheit dafür finden und sollten sich im Bundestag interfraktionelle Lösungen mit Aussichten auf eine parlamentarische Mehrheit abzeichnen, so wird die SPD-Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, sich dem am weitestgehenden Vorschlag anzuschließen, der einen weiteren Missbrauch des Werbeverbots ausschließt. Gegebenenfalls ist auf eine namentliche Abstimmung hinzuwirken, d.h. der Fraktionszwang aufzuheben.