Antrag 43/I/2017 Kooperationsverbot aufheben – Gemeinschaftsschulen und Ganztagsbetrieb bundesweit ausbauen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats, des Bundesrats, der Bundestagsfraktion sowie der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird.

 

Darüber hinaus soll die Bundesebene ihre Schwerpunkte bei der Schulfinanzierung auf

  • den bundesweiten Neu- und Ausbau der Gemeinschaftsschule (1. – 13. Klassenstufe) sowie
  • auf den Ausbau eines flächendeckenden Ganztagsschulbetriebs in Verbindung mit einem individuellen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung

 

legen.

 

Bundesweiter Ausbau der Gemeinschaftsschule

Wir wollen, dass strukturell mehr Schüler*innen, die Bildung an Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen können und wollen den Ausbau der Gemeinschaftsschulen bundesweit aktiv vorantreiben.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und der Ausbau der Gemeinschaftsschule vom Bund zielgerichtet finanziert und gefördert werden.

 

Die Finanzierung des Ausbaus der Gemeinschaftsschule umfasst:

  • die Neugründungen und den Neubau von Gemeinschaftsschulen,
  • den Erweiterung von bestehenden Gemeinschaftsschulen durch eine Primarstufe und/oder eine Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe),
  • den Umbau von Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Stadtteilschulen in Gemeinschaftsschulen (1.-13. Klassenstufe),
  • die Umwandlung einer bestehenden Oberschule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium) in eine Gemeinschaftsschule,
  • eine bessere räumliche, materielle Ausstattung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule.

 

Ziel des Ausbaus der Gemeinschaftsschulen ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an in sämtlichen Kommunen erreichbaren und verfügbaren Gemeinschaftsschulen, das der Nachfrage der Eltern und Kinder gerecht werden kann.

 

Bundesweiter Ausbau des Ganztagsschulbetriebs und Rechtsanspruch

Durch den Ganztagsbetrieb entwickeln sich Schulen durch eine sinnvolle Verknüpfung von Bildung, gemeinsamem Lernen und einem reichhaltigen Freizeit- und Nachmittagsangebot zu Lern-, Erfahrungs- und Lebensorten für Schüler*innen. Wir wollen, dass der Ganztagsschulbetrieb flächendeckend an jeder Schule bundesweit ausgebaut wird. Von jedem Wohnort in Deutschland aus muss eine Schule mit Ganztagsbetrieb erreichbar sein und für alle Kinder bei Bedarf zur Verfügung stehen.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und an jeder Schule der Ganztagsschulbetrieb zielgerichtet ausgebaut werden.

 

Die Aufgaben des Bundes beim Ausbau des Ganztagsschulbetriebs umfassen:

  • die Schaffung einen individuellen Rechtsanspruchs auf die Betreuung in einem Schulganztag an allen Schulformen,
  • Ausbau des Ganztagsschulbetriebs bundesweit an allen Schulen,
  • die räumliche und materielle Ausstattung und Ausgestaltung des Ganztagsschulbetriebs,
  • Förderung von und Abbau von bürokratischen Hürden für Kooperationen mit Kitas, Vereinen, Sportvereinen, Jugendzentren, Bildungsträgern und Initiativen zur Schaffung eines reichhaltigen und qualitativen Ganztagsschulangebots .

 

Die Gemeinschaftsschulen schaffen einen einzigartigen Bildungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse bis zum Abitur eine gemeinsame, bruchlose und inklusive Bildung und Erziehung bekommen können. Mit dieser reformpädagogischen Ausrichtung beweist die Gemeinschaftsschule als eine Schule für alle, dass es möglich ist, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dieser Erfolg wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.

 

Der Ganztagsschulbetrieb leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Der Ganztagsschulbetrieb schafft Raum und Zeit für ganzheitliche und soziale Lernerfahrungen und verbessert die Möglichkeiten der Schule, Schüler*innen individuell besser zu fördern. Damit mindert der Ganztagsschulbetrieb soziale Ungleichheiten und schafft mehr Chancengleichheit und höhere Bildungschancen für alle.

 

Der bundesweite Ausbau von Gemeinschaftsschulen und des Ganztagsschulbetriebs führt das Bildungswesen in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher zum Ziel der Chancengleichheit und guter Bildung für alle.

 

Um ein flächendeckendes Angebot von Gemeinschaftsschulen und eines Ganztagsbetriebs zu schaffen und für eine den Aufgaben und Anforderungen entsprechend ausgiebige Finanzierung zu gewährleisten, ist der Bund gefragt.

 

Das Kooperationsverbot, das nach wie vor eine Schulfinanzierung durch den Bund verhindert, muss dafür aufgehoben werden.

 

Damit ein gerechtes Bildungssystem auf Bundesebene entsteht und die finanzielle Situation des Bundesland, nicht zum Nachteil der dort aufwachsenden Schüler*innen wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme Landesgruppe der Berliner SPD - Bundestagsabgeordneten Die Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich zum Ziel der Abschaffung des Kooperationsverbots und zum Ausbau von Gemeinschaftsschulen und Ganztagsbetrieb. Es ist aus den genannten Gründen gut, dass beides Eingang in unser Wahlprogramm gefunden hat.   Im ausgehandelten, aber noch nicht beschlossenen Koalitionsvertrag[1] mit der CDU/CSU wurde vereinbart, dass durch eine Grundgesetzänderung das Kooperationsverbot de facto abgeschafft wird. Damit kann der Bund wieder in Schulen investieren. 2 Milliarden Euro stehen für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung bereit.   Der betreffende Passus im Koalitionsvertrag lautet: „Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs ‚finanzschwache‘ in Bezug auf die Kommunen anpassen. Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder.   Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung  des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.“ (Z. 1142 - 1164, KoaV)   Die Landesgruppe Berlin begrüßt die Abschaffung des Kooperationsverbotes und die Investition im Ganztagsschulbereich im Koalitionsvertrag, bedauert aber zugleich, dass eine Schwerpunktsetzung auf den bundesweiten Neu- und Ausbau der Gemeinschaftsschule kein Thema ist. Die Landesgruppe Berlin wird sich hier weiter dafür einsetzen, dass der Ausbau der Gemeinschaftsschule bundespolitisch Thema bleibt. [1] Bei Abgabeschluss der Stellungnahme am 23. Februar 2018 stand der Ausgang des Mitgliedervotums noch nicht fest.     Bundesparteitag 25.06.2017: Erledigt durch Antrag RP1 in der Fassung Antragskommission   Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:  Soweit die Abgeordnetenhausfraktion betroffen ist, setzt sie sich innerhalb der Koalition für die Aufhebung des Kooperationsverbotes ein. Eine Umsetzung ist bereits im Koalitionsvertrag erfolgt.