Antrag 03/I/2017 Förderung der ehrenamtlichen Parteiarbeit

Der Landesverband richtet seine Strukturen und Arbeitsweisen konsequent ehrenamtsorientiert aus. Ehrenamtsorientierung bedeutet, dass bei Planungen der Parteiarbeit die Bedürfnisse der ehrenamtlich tätigen Mitglieder im Zentrum stehen müssen.

 

Dazu gehören vor allem langfristige Terminplanung, die Vermeidung von Ad-hoc-Terminen sowie frühzeitige Einladungen unter Angabe der zu verhandelnden Themen und längerfristige Informations-, Diskussions- und Beschlussvorlagen. Attraktive und gute Parteiarbeit soll darüber hinaus ergebnisorientiert sein.

 

Um dies zu verwirklichen, werden alle Gremien im Landesverband zukünftig:

 

  • Termine mit Rücksicht auf vor allem auf ehrenamtlich tätige Genoss*innen ohne Mandat mit Diäten und/oder hauptamtlicher Parteifunktion langfristig und verlässlich koordinieren;
  • mindestens eine Woche vor der Sitzung Einladungen mit einer Tagesordnung versenden;
  • spätestens fünf Tage vor der Sitzung die jeweiligen Protokolle, Informations-, Beschluss- und Beratungsunterlagen zusenden;
  • Tischvorlagen nur in begründeten Ausnahmefällen zulassen und
  • in der Regel den Tagesordnungspunkt, zu dem die Unterlagen nicht rechtzeitig zugegangen sind, verschieben.

 

Insbesondere die Vorstände werden ihre Sitzungen so strukturieren, dass am Ende eines Tagesordnungspunktes ein Beschluss steht, entweder über das weitere Verfahren oder über die Art der Konsequenz, d. h. Aktion/Veranstaltung oder Antrag/Resolution.

 

Bei Parteitagen (u. a. Kreisdelegiertenversammlungen, Landesparteitage und Mitgliederversammlungen/-foren) ist/sind:

 

  • die Unterlagen, vor allem Wahlvorschläge, Anträge und Arbeitsberichte, so rechtzeitig an die jeweiligen Gliederungen (wie Abteilungen/Arbeitsgemeinschaften und Kreise) weiterzugeben, so dass diese genügend Zeit zur Beratung und ggf. Beschlussfassung haben – in der Regel sechs Wochen;
  • immer für den Tagesordnungspunkt „Antragsberatung“ ausreichend Zeit vorzusehen, damit Anträge aktuell bzw. zeitnah beraten werden und Vertagungen möglichst vermieden werden können;
  • dort Rechenschaft über die Erledigung der Beschlüsse abzulegen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Landesvorstand, der einen Leitfaden anhand des Antrages erarbeiten soll. (Konsens)