In das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 werden folgende Sätze aufgenommen: ‚Künftig wird ein angemessener Teil der Kartellstrafen für den Verbraucherschutz, insbesondere zur Finanzierung der erfolgreichen Arbeit der bestehenden und weiterer Marktwächter, verwendet. Der § 82 a Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird entsprechend ergänzt.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)