Der Mitgliederentscheid zur Großen Koalition ist auf eine sehr hohe und positive Resonanz in der Partei gestoßen. Er hat zur Aktivierung und Mobilisierung der Parteimitglieder beigetragen, die parteiinterne Diskussionskultur befördert und neue Personenkreise für die SPD interessiert. Mitgliederentscheide und -befragungen stellen insoweit ein wichtiges Instrument für die künftige Willensbildung und Entscheidungsfindung in der SPD dar.
Zugleich müssen wir darauf achten, dieses Instrument so zu nutzen und weiterzuentwickeln, dass es seine Akzeptanz behält und seine beabsichtigte Wirkung dauerhaft so entfalten kann, dass die Parteimitglieder ihre Entscheidung tatsächlich unvoreingenommen treffen können. Dies gilt insbesondere auch für die einen Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung begleitende Information und Öffentlichkeitsarbeit.
Hier stieß die von vielen als einseitig empfundene Kam-pagne zugunsten der Großen Koalition bei zahlreichen Genossinnen und Genossen auf Kritik und zwar unabhängig davon, welchen Standpunkt sie in dieser Frage vertreten haben. Vielfach wurde die Werbung für das Regierungsbündnis als Druck empfunden, der die Qualität und positiven Effekte des Verfahrens unnötig beeinträchtigt hat.
Deshalb wird bei künftigen Mitgliedervoten – seien es Befragungen oder Entscheide – folgende Maßgaben für die Information und Öffentlichkeitsarbeit beachtet:
(1) Bei parteieigenen Veranstaltungen, in parteiinternen Medien sowie bei der Versendung parteiinternen Informationsmaterials wird der Darstellung der sich gegenüberstehenden Standpunkte in ausgewogener Form Raum gegeben.
(2) Bei der Versendung der Wahlunterlagen wird von jeder inhaltlichen Information abgesehen, es sei denn, die sich entgegenstehenden Standpunkte werden gleichermaßen dargestellt.
(3) Auf parteieigene externe Werbung für einen bestimmten der sich entgegenstehenden Standpunkte (etwa in großen Publikumsmedien) wird verzichtet.