Antrag 14/II/2014 Spielhallengesetz evaluieren

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, das 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz im Hinblick auf seinen Inhalt und seine Wirkungen hin zu evaluieren und es ggf. zu novellieren.

Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit das an der Zahl der in der Stadt aufgestellten Spielgeräte (in Spielhallen, Gaststätten, Vereinen und bei der Spielbank Berlin) und den aus der Spielgerätesteuer generierten Einnahmen für den Landeshaushalt indirekt messbare Ausmaß des legalen Betriebs von Spielgeräten das vorrangige Ziel des Gesetzes, die Spielsucht zu bekämpfen, erreicht hat oder nicht.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, das 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz im Hinblick auf seinen Inhalt und seine Wirkungen hin zu evaluieren und es ggf. zu novellieren.

 

Mit dem auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossenen strengsten Spielhallengesetz Deutschlands ist Berlin Vorreiter im Kampf gegen die Spielhallen-Flut. Spielhallen müssen zunehmend schließen, gegen illegales Glücksspiel gibt es regelmäßig Razzien und Kontrollen, Spielsüchtige erhalten vielfältige Hilfsangebote und die Prävention wird weiter ausgebaut. Nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren erlöschen am 31. Juli 2016 alle Genehmigungen für bestehende Hallen, dann gilt nur noch neues Recht. Mehrfachkomplexe und von Spielhallen geprägte Straßenzüge werden dann aus dem Stadtbild verschwinden. Um das entscheidende Datum 31. Juli 2016 rechtssicher zu gestalten, ist das Berliner Spielhallengesetz in diesem Punkt kurzfristig zu novellieren. Ziel muss es sein, den Vollzug der Landes- und Bezirksverwaltungen durch handhabbare und rechtlich durchsetzbare gesetzliche Regelungen zu unterstützen.

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, das 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz im Hinblick auf seinen Inhalt und seine Wirkungen hin zu evaluieren und es ggf. zu novellieren.

 

Mit dem auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossenen strengsten Spielhallengesetz Deutschlands ist Berlin Vorreiter im Kampf gegen die Spielhallen-Flut. Spielhallen müssen zunehmend schließen, gegen illegales Glücksspiel gibt es regelmäßig Razzien und Kontrollen, Spielsüchtige erhalten vielfältige Hilfsangebote und die Prävention wird weiter ausgebaut. Nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren erlöschen am 31. Juli 2016 alle Genehmigungen für bestehende Hallen, dann gilt nur noch neues Recht. Mehrfachkomplexe und von Spielhallen geprägte Straßenzüge werden dann aus dem Stadtbild verschwinden. Um das entscheidende Datum 31. Juli 2016 rechtssicher zu gestalten, ist das Berliner Spielhallengesetz in diesem Punkt kurzfristig zu novellieren. Ziel muss es sein, den Vollzug der Landes- und Bezirksverwaltungen durch handhabbare und rechtlich durchsetzbare gesetzliche Regelungen zu unterstützen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses haben das 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz im Hinblick auf seinen Inhalt und seine Wirkungen evaluiert und weiter entwickelt. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass illegales Glücksspiel weiter zurückgedrängt wird und nur Spielhallen, die die vorhandenen Gesetze einhalten, weiter tätig sein dürfen. Zusätzlich ist ein neues, gesetzliches Mindesabstandsrecht für Bestandsunternehmen vorgesehen. Zurzeit wird die Novelle des Spielhallengesetzes (siehe Drucksache 17/2714) im Abgeordnetenhaus beraten und voraussichtlich zum Ende der 17. Legislaturperiode beschlossen, so dass das Gesetz noch vor der Wahl 2016 in Kraft treten wird.