Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine Gesetzesvorlage in den Deutschen Bundestag einzubringen und mit ihrer Stimme zu unterstützen, die zum Inhalt hat, das Bundeswahlgesetz – dort insbesondere §§ 21,27 BWahlG – dahingehend zu ändern, dass die Wahl der Kandidatin/des Kandidaten für den Bundestagswahlkreis nicht nur durch eine Mitglieder(voll-)versammlung oder durch eine Delegiertenversammlung erfolgen darf, sondern auch durch einen Mitgliederentscheid.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Kein Konsens)