Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion, die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament und die sozialdemokratischen Mitglieder der EU-Kommission werden aufgefordert, sich für folgenden Umgang mit dem Verhandlungsprozess zu dem Handels- und Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) einzusetzen:
Die Verhandlungen ruhen bis zur Neuzusammensetzung der EU-Kommission und den Zwischenwahlen in den USA. Das Moratorium wird dafür genutzt, in einer breiten öffentlichen Diskussion eine Neuformulierung des Verhandlungsziels in der Weise vorzubereiten, dass es nicht nur die Erleichterung der Handelsbeziehungen, den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen sowie die Vereinheitlichung von technischen, Umwelt- und Gesundheits-, Sicherheits-, Arbeits- und Sozialstandards zwischen den beiden Handelsblöcken zum Gegenstand hat. Sie muss auch dem Anspruch gerecht werden, Standards für die globalen Handelsbeziehungen zu setzen, welche die Chancen von Drittländern für eine faire Partizipation am Welthandel respektieren, nach Möglichkeit verbessern und einem Umwelt- und Sozialdumping zu Lasten von Drittländern vorbeugen.
Die Verhandlungen dürfen nur unter den folgenden Bedingungen und mit den folgenden Zielsetzungen wieder aufgenommen werden:
1) Ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA darf nur dann zustande kommen, wenn beide Seiten zuvor ein umfassendes Datenschutz-Rahmenabkommen miteinander abgeschlossen haben.
2) Die Verhandlungen sind unter demokratischer Beteiligung der Parlamente, der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft mit größtmöglicher Transparenz zu führen. Die Öffentlichkeit wird über das Verhandlungsmandat, die unterschiedlichen Positionen und die Entwürfe des Abkommens umfassend informiert. Die weitere Ausgestaltung und Überwachung des Abkommens sind auch nach Abschluss der Verhandlungen dauerhafter demokratischer Kontrolle zu unterwerfen.
3) Europäische Arbeits- und Sozialstandards dürfen nicht gefährdet werden. Stattdessen sollten die Verhandlungen als Gelegenheit genutzt werden, die sozialen Standards im transatlantischen Handel zu erhöhen. So sollten die amerikanischen Verhandlungs-partner zur Unterzeichnung aller acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verpflichtet werden, insbesondere des Rechts auf Kollektivverhandlungen und auf Vereinigungsfreiheit.
4) Auch europäische Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen sowie Standards in Bezug auf genveränderte Organismen und geschützte geographische Kennzeichnungen dürfen weder herabgesetzt noch aufgeweicht werden. Auch hier sollten die Verhandlungen vielmehr darauf zielen, höhere ökologische Standards im transatlantischen Handel verbindlich durchzusetzen.
5) Das Abkommen darf keine Regelungen zum Investorenschutz (ISDS – Investor State Dispute Settlement) enthalten. US-Konzerne könnten sonst die Möglichkeit erhalten, europäische Umwelt- und Sozialgesetze durch Klagen vor internationalen Schiedsgerichten zu kippen.
6) Die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge dürfen nicht angetastet werden. Privatisierung oder Liberalisierung öffentlicher Bereiche, auch im öffentlichen Beschaffungswesen, dürfen nicht ermöglicht oder erleichtert werden. Die Möglichkeit der Festlegung von Vergabekriterien, eine Ausweitung der Direktvergabe und die mögliche Rücknahme von bereits bestehenden deregulierenden Maßnahmen dürfen nicht eingeschränkt oder behindert werden.
7) Das Abkommen darf weder weitere Deregulierungen des Finanzsektors enthalten noch notwendige Schritte zur Finanzmarktregulierung behindern. Stattdessen sollte das Abkommen als Chance begriffen werden, die nötigen Lehren aus der letzten Finanzkrise zu ziehen und das Primat der Politik gegenüber den Finanzmärkten zurückzugewinnen. Ausgangspunkt können dabei auch hier nur die jeweils höheren Standards auf beiden Seiten des Atlantiks sein, d.h. einerseits die schärferen US-Regulierungen des Bankensektors (z.B. Trennbankensystem) sowie andererseits die europäischen Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung (z.B. Finanz-transaktionssteuer).
Der vorgenannte Forderungskatalog ist auf alle laufenden und zukünftigen Verhandlungen zu weiteren Freihandelsabkommen wie CETA und TISA anzuwenden.