Wir fordern die Angleichung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltspflicht. Der Unterhaltsvorschuss ist bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs oder Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung, und/ oder Studium zu entrichten.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASJ, FA IV - Kinder Jugend Familie (Konsens)
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