Antrag 134/II/2024 Artikel 18 GG; Grundrechte verwirken    

Die SPD-Fraktion im Bundestag, sowie die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und in den Landesregierungen werden aufgefordert, das Instrument des Artikels 18 des Grundgesetzes (Verwirkung von Grundrechten) aktiv einzusetzen und in geeigneten Fällen entsprechende Anträge beim BVerfG zu stellen.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch 160/I/2024 (Konsens)