Antrag 207/II/2024 Wohngeldanträge kurzfristig bearbeiten

Status:
Nicht abgestimmt

Die Landesebene soll in Zusammenarbeit mit den Bezirken so rasch wie möglich eine einheitliche digitalisierte Bearbeitung anbieten, auf der über die Wohngeldzahlung in 4-6 Wochen entschieden wird. Bezirke, die nicht innerhalb von 8 Wochen zur Aufnahme der Wohngeldzahlung in der Lage sind, sollen zur Zahlung von Abschlägen verpflichtet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den sozialdemokratischen Mitgliedern in den Bezirksämtern, so rasch wie möglich eine einheitliche digitalisierte Bearbeitung anbieten, auf der über die Wohngeldzahlung in 4-6 Wochen entschieden wird. Bezirke, die nicht innerhalb von 8 Wochen zur Aufnahme der Wohngeldzahlung in der Lage sind, sollen zur Zahlung von Abschlägen verpflichtet werden.