Antrag 29/II/2024 Rechtliche Grauzone schließen: Bestellerprinzip auch für Immobilienscout24 und Co.

Status:
Nicht abgestimmt

Das Bestellerprinzip auf dem Immobilienmarkt regelt, dass die Person oder Organisation, die die Leistung eines*einer Makler*in bestellt, auch dafür zahlt. Viele Vermieter*innen bieten ihre Wohnungen mittlerweile (ausschließlich) auf Onlineplattformen an und nehmen dementsprechend die Vermittlung über diese Plattformen in Anspruch. Die führende dieser Onlineplattformen ist Immobilienscout24.

 

Seit 2018 können Wohnungssuchende auf Immobilienscout24 eine Plus-Mitgliedschaft abschließen. Hierdurch erhalten sie neben einer digitalen Bewerbungsmappe mit „Bonitätscheck“ (der ebenso rechtlich und durch Verbraucherschützer*innen in der Kritik steht) auch exklusiven Zugriff auf einige Wohnungsangebote. So sind die Kontaktmöglichkeiten für einige Inserate für die ersten 48 Stunden auf Plus-Mitglieder beschränkt. Das betrifft insbesondere Gegenden mit einem angespannten Mietenmarkt, in denen Inserate häufig ohnehin nach kürzester Zeit wieder offline genommen werden. Hinzukommt, dass die Nachrichten von Plus-Mitgliedern im Posteingang potenzieller Vermieter*innen „ganz oben“ landen würden.

 

Eine solche Plus-Mitgliedschaft kostet rund 30 Euro im Monat und hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Um auf Immobilienscout24 uneingeschränkt nach Wohnungen suchen zu können, zahlt man also mindestens 90 Euro.

 

Die Plattform nutzt die mehr als prekäre Lage auf dem Wohnungsmarkt und die Not Wohnungssuchender aus, um zusätzliche Profite zu machen. Dabei wird das Prinzip Ungleichbehandlung ganz ungeniert zum Geschäftsmodell gemacht. Wer sich die 90 Euro nicht leisten kann, hat noch geringere Chancen, überhaupt für eine Wohnung in Betracht gezogen zu werden. Es ist unsere Aufgabe als demokratische Sozialist*innen, solchen Praktiken den Riegel vorzuschieben.

 

Vermieter*innen, die ihren Wohnraum anbieten, sollten weiter die Kosten hierfür tragen. Das Bestellerprinzip soll Hürden für die Anmietung einer Wohnung beseitigen und insbesondere Menschen mit wenig Geld hierbei entlasten. Das stellt auch das Bundesverfassungsgericht fest, als es im Jahr 2016 Verfassungsklagen gegen das Bestellerprinzip abweist. Es ist dementsprechend nur konsequent, den Onlinemarkt aus der rechtlichen Grauzone herauszuholen und Wohnungssuchende auch hier vor Ausbeutung zu schützen.

 

Daher fordern wir:

  • Dass das Bestellerprinzip erweitert und auch auf Online-Immobilienplattformen, wie zum Beispiel Immobilienscout24, angewandt wird.
  • Anbietende Vermieter*innen sollen alle Kosten für die Vermittlung ihrer Immobilien und die Kontaktherstellung zwischen ihnen und Mietinteressent*innen tragen. Das Geschäftsmodell, das Wohnungssuchende zu kostenpflichtigen Premiummitgliedschaften zwingt, alleine um Zugang zu Wohnungsangeboten zu haben, ist zu unterbinden.
  • Ein Ende der Mindestlaufzeit der Plusmitgliedschaft.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 28/II/2024 (Konsens)