Antrag 158/II/2024 Vorratsdatenspeicherung endlich begraben

Status:
Nicht abgestimmt

Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist wie ein Zombie, der immer wieder aufs Neue in der Politik auftaucht. Gemäß den Forderungen der VDS sollen Verbindungs-, Standortdaten und IP-Adressen ihrer Kund*innen inklusive Nutzungszeiten speichern. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Zivilbevölkerung! Wenn die Bevölkerung kontinuierlich unter Generalverdacht steht, schränkt dies die freie Entfaltung und politische Willensbildung gravierend ein. Es unterminiert außerdem den Grundsatz „unschuldig bis zum Beweis der Schuld“.

Es gibt keine Beweise, dass weitreichende digitale Überwachungsmechanismen effektiv gegen schwere Straftaten wirken. Stattdessen lesen wir vermehrt Berichte von Gesetzeshüter*innen, welche ihre erweiterten Kompetenzen missbrauchen, um sich für private Zwecke Zugang zu Daten von Mitbürger*innen zu verschaffen.

Von liberaler Seite wird nun das sogenannte Quick Freeze als Kompromiss vorgeschlagen. Hierbei können Strafverfolger*innen bei Providern einen Antrag zur Speicherung von Daten verdächtiger Personen stellen. Zugriff auf die so gespeicherten Daten erhalten die Strafverfolger*innen erst, wenn ein*e Richter*in den Zugriff innerhalb einer Frist genehmigt. Untersuchungshaftverfahren wenden beispielsweise ein ähnliches Prinzip an und haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Polizist*innen sich bevorzugt Richter*innen suchen, die bei der Genehmigung und Verlängerung von Anträgen nur oberflächlich prüfen und keine Rückfragen stellen.

Aus diesen Gründen lehnen wir die Vorratsdatenspeicherung und sämtliche Auswüchse dieser wie beispielsweise Quick Freeze, ab. Es existieren bereits ausreichende Möglichkeiten der Strafverfolgung, um beispielsweise mit richterlichen Beschlüssen auf die Daten von Diensteanbietern im Netz zuzugreifen. Eine Ausweitung auf Provider und den Zwang zur Speicherung von Daten stellt eine massive Schwächung der Grundrechte jede*r Nutzer*in dar und verschiebt das Machtverhältnis zwischen Staat und Mensch. Des Weiteren werden solche Überwachungsinstrumente in den Händen autoritärer und faschistischer Mächte zu einer besonderen Gefahr. Um diesem Szenario keine Chance zu geben, sollte es die klare Position einer antifaschistischen Gesellschaft sein, solche Maßnahmen abzulehnen.

Mit VDS betreibt man keinen Opferschutz und verhindert auch keine Straftaten. Stattdessen sollten wir Betroffene direkt unterstützen. Letztlich ist es menschenfeindlich, davon auszugehen, dass alle Menschen potenzielle Straftäter*innen seien.

Wir fordern daher:

  • Die klare Ablehnung des Prinzips der Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten
  • Die endgültige Streichung der Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten aus dem Telekommunikationsgesetz
  • Die Gewährleistung anonymer und verschlüsselter Kommunikation im Internet
Empfehlung der Antragskommission:
erledigt bei Annahme 157/II/2024 (Konsens)