Antrag 144/II/2024 Versorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt absichern! Kostenübernahme gewährleisten!

Status:
Annahme

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, des Senats und der Bundestagsfraktion auf, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Leistungen im Rahmen der “Vertraulichen Spurensicherung” nach SGB V §27 (1) und der damit zusammenhängende Rechtsanspruch so erweitert werden, dass sie die Kostenübernahme der medizinischen Untersuchungen durch die Krankenkassen gewährleisten. Die Kassenleistungen müssen dabei u.a. auch die Übernahme von Notfallkontrazeptiva, STI-Untersuchungen, HIV-Tests und Untersuchungen auf die Verabreichung von sog. “K.O.-Tropfen” umfassen. Eine angemessene Abrechnungsmöglichkeit für Kassenleistungen durch die Krankenhäuser muss dabei gewährleistet sein, auch in der Notfallversorgung.

Zudem müssen Lösungen gefunden werden, damit auch Betroffene ohne Aufenthaltstitel, Wohnort oder Krankenversicherung niedrigschwellig und kostenlos versorgt werden können. Außerdem muss es Möglichkeiten zur kostenlosen Wahrnehmung von Sprachmittlung oder Angeboten in Leichter Sprache geben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2026:
Als SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus setzen wir uns intensiv für die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Gewaltbetroffenen ein. Um dieses Thema im Ausschuss für Gesundheit und Pflege diskutieren zu können, haben wir den Besprechungspunkt „Vertrauliche Spurensicherung nach sexuellen Übergriffen: Aktuelle Versorgungslage Betroffener“ angemeldet. In der entsprechenden Ausschusssitzung mit Anhörung wurde deutlich, dass es bereits Fortschritte gibt, aber weiterhin Versorgungslücken bestehen – insbesondere bei der vertraulichen Spurensicherung und der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Als Abgeordnete verfolgen wir dieses Thema weiterhin und treiben die notwendigen Verbesserungen voran. Wir setzen uns für eine rechtssichere und flächendeckende Versorgung ein, die für alle Betroffenen, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus oder dem Aufenthaltsrecht, zugänglich ist. Dazu haben wir jüngst den Antrag „Verbesserung der gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung bei körperlicher Gewalt durch Berliner Krankenhäuser“ (19/3007 Neu) eingebracht.

Stellungnahme des Senats 2026:
Die SenWGP finanziert S.I.G.N.A.L. e.V. als zentrale Koordinierungsstelle für die Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung und Dokumentation nach sexueller Gewalt und Misshandlung (§ 27 i.V.m. § 132k SGB V). Diese fungiert als Bindeglied zwischen den Kliniken, der Rechtsmedizin und den Krankenkassen.
S.I.G.N.A.L. e.V. sorgt u.a. für die Qualifizierung des medizinischen Personals und die Bereitstellung der Spurensicherungs-Kits. Damit ist die strukturelle Basis geschaffen, die nun durch die geforderte finanzielle Absicherung der Kassenleistungen unterfüttert werden muss.
Derzeit befinden sich die Kostenträger in Verhandlungen zur Höhe und Zuordnung bzw. Finanzierung der notwendigen Leistungen.
Die Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Gesundheitspolitik, findet im Krankenhausgesetz (KHG) aber keine explizite Berücksichtigung in der Planung oder Förderung. Verbindliche Regeln für alle Krankenhäuser würden Anpassungen auf Bundesebene erfordern.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Regelung zur Kostenübernahme der Vertraulichen Spurensicherung durch die Krankenkassen ist nach §132k SGB V zwischen den Bundesländern und den Krankenkassen auf Antrag des Bundeslandes zu regeln. Zur Umsetzung in Berlin wird auf die Drucksache 19 / 24 812 des Abgeordnetenhauses von Berlin verwiesen.
Überweisungs-PDF: