Antrag 286/I/2024 Verstetigung der Grundversorgung in der Berliner Obdachlosenhilfe

Status:
Nicht abgestimmt

Die Berliner Kältehilfe hat in den vergangenen Jahren einen grundsätzlichen Beitrag zum Schutz obdachloser Menschen in den Wintermonaten geleistet. Mit der Bereitstellung von Notschlafplätzen und der klaren Regelung, dass für die Inanspruchnahme keinerlei Legitimation oder Bedarfsprüfung erforderlich ist, wird ein dringend benötigter Zufluchtsort für Menschen in Not geschaffen. Dabei muss jedoch auch anerkannt werden, dass die Herausforderungen und Gefahren, denen obdachlose Menschen ausgesetzt sind, sich nicht nur auf die kalten Monate beschränken. Obdachlose sind das ganze Jahr über mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, die von Krankheiten über tätliche Angriffe bis hin zu Vereinsamung reichen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

Die jeweils zuständigen SPD-Fraktionen in in Bezirk und Land sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sollen sich für folgende Forderungen einsetzen:

  1. Die Obdachlosenhilfe wird durch die Bereitstellung von ganzjährigen sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten gestärkt. Eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung muss gewährleistet werden, um die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen bei der Versorgung schwer pflegebedürftiger Wohnungsloser zu verringern. Es bedarf einer Sockelfinanzierung, um eine notwendige kontinuierliche personelle und sachliche Ausstattung zu gewährleisten. Zeitlich befristete Projektfinanzierungen können im Bedarfsfall ausschließlich ergänzend wirken. 
  2. Das System der Kältehilfe soll professionalisiert werden, um sicherzustellen, dass auch obdachlose Menschen mit psychischen Einschränkungen adäquat betreut werden. Grundsätzlich dürfen keine Menschen, z.B. Menschen mit Suchterkrankungen,  ausgegrenzt werden. Zunehmend werden die Notwendigkeiten, die auch zu anderen Jahreszeiten eine professionelle, im Bedarfsfall auch zusätzliche Unterstützung nötig machen werden. 
  3. Es wird sichergestellt, dass Betroffene nicht direkt aus Kliniken und Krankenhäusern in die Obdachlosigkeit entlassen werden.Dazu müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden, die eine adäquate Versorgung sicherstellen.
  4. In den Wintermonaten wird die Anzahl der Schlafplätze erhöht. Die Festlegung des Bedarfs soll in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erfolgen. Die neuen Plätze müssen dort eingerichtet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, ohne die weniger frequentierten Außenbezirke gegenzurechnen.
  5. Die Einsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Rats der Obdachlosenhilfe, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen, wird priorisiert vorangetrieben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Berliner Kältehilfe hat in den vergangenen Jahren einen grundsätzlichen Beitrag zum Schutz obdachloser Menschen in den Wintermonaten geleistet. Mit der Bereitstellung von Notschlafplätzen und der klaren Regelung, dass für die Inanspruchnahme keinerlei Legitimation oder Bedarfsprüfung erforderlich ist, wird ein dringend benötigter Zufluchtsort für Menschen in Not geschaffen. Dabei muss jedoch auch anerkannt werden, dass die Herausforderungen und Gefahren, denen obdachlose Menschen ausgesetzt sind, sich nicht nur auf die kalten Monate beschränken. Obdachlose sind das ganze Jahr über mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, die von Krankheiten über tätliche Angriffe bis hin zu Vereinsamung reichen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

Die jeweils zuständigen SPD-Fraktionen in in Bezirk und Land sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sollen sich für folgende Forderungen einsetzen:

  1. Die Obdachlosenhilfe wird durch die Bereitstellung von ganzjährigen sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten gestärkt. Eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung muss gewährleistet werden, um die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen bei der Versorgung schwer pflegebedürftiger Wohnungsloser zu verringern. Es bedarf einer Sockelfinanzierung, um eine notwendige kontinuierliche personelle und sachliche Ausstattung zu gewährleisten. Zeitlich befristete Projektfinanzierungen können im Bedarfsfall ausschließlich ergänzend wirken. 
  2. Das System der Kältehilfe soll professionalisiert werden, um sicherzustellen, dass auch obdachlose Menschen mit psychischen Einschränkungen adäquat betreut werden. Grundsätzlich dürfen keine Menschen, z.B. Menschen mit Suchterkrankungen,  ausgegrenzt werden. Zunehmend werden die Notwendigkeiten, die auch zu anderen Jahreszeiten eine professionelle, im Bedarfsfall auch zusätzliche Unterstützung nötig machen werden. 
  3. Es wird sichergestellt, dass Betroffene nicht direkt aus Kliniken und Krankenhäusern in die Obdachlosigkeit entlassen werden. Dazu müssen mehr Kapazitäten geschaffen werden, die eine adäquate Versorgung sicherstellen.
  4. In den Wintermonaten wird die Anzahl der Schlafplätze erhöht. Die Festlegung des Bedarfs soll in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erfolgen. Die neuen Plätze müssen dort eingerichtet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, ohne die weniger frequentierten Außenbezirke gegenzurechnen.
  5. Die Einsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Rats der Obdachlosenhilfe, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen, wird priorisiert vorangetrieben.