Antrag 282/I/2024 Rente - aber sicher, als Umlagesystem stärken und ausbauen!

Die Ampel-Koalition plant die Umsetzung eines kapitalgedeckten Fonds als weiteren Baustein für die Rente.

Daher fordern wir:

  1. Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu stärken. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu öffnen und so das staatliche Rentensystem für weitere rund 4 Millionen Beschäftigte attraktiv zu machen. Eine Stärkung des Generationenkapitals hätte zur Folge, dass sich das Rentenniveau dauerhaft auf 48% stabilisiert, bzw. perspektivisch bis zu 53% steigen kann. Ein Finanzierungsanteil durch Erträge aus einem kapitalgedeckten Fonds bei der gesetzlichen Rentenversicherung darf den Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente nicht gefährden. Durch die Einführung der kapitalgedeckten Teilfinanzierung darf es nicht dazu kommen, dass etwaige Verluste durch Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompensiert werden.
  2. Das Fonds-Kapitalvermögen der gesetzlichen Rente soll als staatliches Lenkungsinstrument zur Investition in nachhaltige, fortschrittliche und gesellschaftlich erforderliche Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilität oder das Erreichen sozialer Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer und ökologischer Regeln, nach denen für die Rente zweckgebundene Gelder an globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer Lieferkette für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen stehen.
  3. Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sind bei der Umsetzung zu unterstützen.
  4. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bislang über eigene Versorgungswerke Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu tragen.
  5. Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen. Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden.
  6. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente ist als gerechte Komponente im Solidarsystem konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Einkommensgrenzen, die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
  7. Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren, dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt.
  8. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Zukunft des Rentensystems!

Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdiges Leben in jeder Lebensphase. Unser Verständnis eines Sozialstaats ist nicht das des Korrektivs, sondern eines der aktiven Rolle eines Staates, Ungleichheiten frühzeitig vorzubeugen und sie in allen Ansätzen stets mitzudenken. Insbesondere in fehlender Teilhabe durch eine finanziell schlechte Lebenssituation manifestieren sich Ungleichheiten der Gesellschaft und werden zu einer Spirale, die sich über Generationen fortsetzt.

Diese Ungerechtigkeiten multiplizieren sich im Alter zunehmend und führen zu einer extremen Spaltung der Gesellschaft, die die Arbeit nicht mehr wertschätzt. Das große Problem der Rente ist also nicht der demografische Wandel, sondern – wie so häufig – Kapitalismus, Rassismus und Patriarchat. FINTAs (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und a-gender Personen), von Armut betroffene Menschen, migrantisierte Menschen, nicht-vermögende Menschen und Menschen mit Behinderungen sind im Erwerbsleben viel größeren Hürden ausgesetzt, werden häufig schlecht(er) bezahlt und in den Niedriglohnsektor gedrückt bzw. dort gehalten. All dies hat massive Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge und bedeutet im schlimmsten Fall eine Rente, deren Höhe kaum zum Leben reicht.

Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf einer Solidarität zwischen der arbeitenden Generation, die heute einen Teil des von ihr Erwirtschafteten abgibt, um die Rente der heutigen Rentner*innen zu finanzieren. Diese Solidarität besteht nur zwischen bestimmten Berufs- und Einkommensgruppen, muss aber in Zukunft alle umfassen.

Zusammengefasst: Die Rente ist ungerecht, weil die Erwerbsarbeit ungerecht ist. Ein gerechtes System ist unser einziger Garant für eine gerechte Rente. Konkrete, kurzfristige Maßnahmen sind aber dennoch möglich und dringend nötig.

Daher fordern wir:

  1. Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu stärken. In einem ersten Schritt ist das Rentenniveau auf mindestens 48% festzulegen. So wird sichergestellt, dass sich die Renten wie die Löhne entwickeln.
  2. Betreuung der Kinder und Pflege der Angehörigen werden in Deutschland ganz überwiegend von Frauen übernommen. Beides führt zu geringeren Erwerbseinkommen und damit niedrigeren Renten. Für eine gerechte Arbeitswelt und Gesellschaft bedarf es eines massiven Ausbaus von kostenlosen Kindergartenplätzen und kostenloser Ganztagsbetreuung an allen Schulen und den damit einhergehenden Ausbildungs- und Finanzierungsmaßnahmen. Zeiten der häuslichen Pflege sind als Beitragszeiten anzuerkennen, für die von der Pflegeversicherung oder aus dem Bundeshaushalt Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden. Zugleich sind die Angebote der ambulanten Pflege und der Kurzzeitpflege, insbesondere der Verhinderungspflege, auszubauen.
  3. Kapitalgedeckte Rentenmodelle, wie die Aktienrente, basieren nicht auf einer Solidarität, sondern beuten Arbeitnehmende und ihren erwirtschafteten Profit weiter aus. Rentenbeiträge von heute werden am Kapitalmarkt investiert und im Alter aus Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen ausgezahlt, die von den dann Erwerbstätigen erwirtschaftet werden müssen. Ein nicht unerheblicher Teil der Erträge wird als Gebühren durch die eingebundenen Finanzdienstleister vereinnahmt. Eine staatliche Beteiligung an solchen Modellen lehnen wir strikt ab. Generationengerechtigkeit kann nicht über Spekulationen und Unsicherheiten erreicht werden. Es braucht eine solide und solidarische Finanzierung der Rente!
  1. Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sind bei der Umsetzung zu unterstützen. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu öffnen. Allein im Bereich der Freien Berufe könnten so rund 4 Millionen dort als Angestellte Beschäftigte einbezogen werden.
  2. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bislang über eigene Versorgungswerke Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu tragen.
  3. Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen. Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden. Das Mindestlohnniveau muss kontinuierlich angepasst werden, so dass es nach 35 Beitragsjahren bei Vollzeittätigkeit zu einem Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung führt.
  4. Es braucht eine verbesserte staatliche Rentenaufklärung, denn die (eigene) Rente ist häufig viel zu intransparent, Rentenansprüche unklar, Menschen verunsichert, dem ist entgegenzuwirken.
  5. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur eigenen Rente. Anspruch hat man, wenn man selbst viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und trotzdem nur den Anspruch auf eine sehr kleine Rente hat. Die Grundrente stockt die niedrigen Rentenzahlungen auf, ist aber leider noch lange nicht genügend ausgestaltet, um ein würdevolles Leben im Alter zu ermöglichen, wenn man neben der Rente keine weiteren Einkommen hat. Die Grundrente ist als gerechte Komponente im Solidarsystem konzeptionell weiterzuentwickeln. Die Einkommensgrenzen, die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
  6. Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren, dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt.
  7. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Erbschaften dienen keineswegs der Umverteilung auf mehrere Schultern, auf eine breitere Masse der zukünftigen Generation, auch wenn dies gerne behauptet wird. Vor allem große Erbschaften finden stattdessen in den immer gleichen westdeutschen, gut gebildeten, eingesessenen Familien statt, vor allem unter Männern – und sie erfahren eine immer stärkere Wertsteigerung. Ein Vermögenszuwachs findet aber nur bei dem reichsten 1 Prozent der Bevölkerung statt. Mit einer effektiven Erbschaftssteuer muss diese übermäßige Akkumulation von Vermögen bei Einzelnen verhindert werden. Auch Betriebsvermögen müssen konsequenter und stärker besteuert werden; dies kann in einer Form erfolgen, die den unternehmerischen Erfolg des Betriebes nicht belasten. Neben der wichtigen Diskussion über ein Maß an Zumutung der Existenzgrenze braucht es vor allem auch eine Obergrenze für Reichtum und eine Beschränkung der maximalen Erbschaften.
  8. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.