Antrag 24/I/2024 Vorbild Schweiz: Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abschaffen – Beitragsbasis verbreitern.

Status:
Überweisung

Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiativen darauf hinzuwirken, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft wird. Einkommen sind somit in voller Höhe beitragspflichtig zu machen, ohne dass daraus resultierend eine grenzenlose Steigerung der Rentenbezüge erfolgt. Vorbild hierfür soll das System der Beitragserhebung in der Schweiz sein.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiativen darauf hinzuwirken, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft wird. Einkommen sind somit in voller Höhe beitragspflichtig zu machen, ohne dass daraus resultierend eine grenzenlose Steigerung der Rentenbezüge erfolgt. Vorbild hierfür soll das System der Beitragserhebung in der Schweiz sein.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Landesgruppe spricht sich sehr deutlich für die Verbreitung der Beitragsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Aus unserer Sicht ist eine Einbeziehung von Ab-geordneten, Beamt:innen und Selbstständigen geboten, um die Rentenversicherung insgesamt gerechter zu organisieren. Gleichzeitig ist die Aufweichung des Äquivalenz-prinzips oder eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Koalitionsvertrag nicht festgehalten.

Seit Januar 2026 erarbeitet die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungs-kommission zudem konkrete Vorschläge, wie die Finanzierung der gesetzlichen Rente langfristig stabilisiert werden kann. In der Kommission entwickeln 13 Expert:innen aus Wissenschaft und Politik Empfehlungen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderun-gen im deutschen Rentensystem und zur nachhaltigen Sicherung sowie Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dabei baut die Kommission auf bereits von der Bundesregierung eingeleiteten Reform-maßnahmen auf. Dank der Reform 2025 wurde das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert.

Weiteres Vorgehen:
Die Vorschläge der Alterssicherungskommission für Reformen in der Alterssicherung werden voraussichtlich Ende Juni 2026 vorgestellt. Sobald diese vorliegen, wird sich die Landesgruppe innerhalb SPD-Bundestagsfraktion konstruktiv mit den Vorschlägen aus-einandersetzen und die entsprechenden Reformen innerhalb der Bundesregierung an-gehen.
Überweisungs-PDF: