Der Bund soll alle gesetzlichen Grundlagen in der Art ändern, dass Kommunen Wohnviertel ohne besondere Voraussetzungen verkehrsberuhigen können. Dazu gehört insbesondere (nicht abschließend):
- erlaubte Geschwindigkeit in Wohnvierteln: 30 km/h
- Voraussetzungslose Möglichkeit der Einrichtung von Spielstraßen
- Voraussetzungslose Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradstraßen
- Voraussetzungslose Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Wohnvierteln
Der Autoverkehr soll dabei aber nicht per se nicht ausgeschlossen werden, sondern lediglich die Verkehrsführung so gestaltet sein, dass sie den Bedürfnissen in Wohnvierteln gerecht wird.
Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch Gesetzeslage (Konsens)
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