Antrag 275/I/2024 Gegen Einschnitte aus der Senatsverwaltung für Justiz - Für eine unabhängige Tierschutzbeauftragte in Berlin

Status:
Annahme

Vom Bäuer*innenhof in Lübars, der Hauskatze in der Mietwohnung an der Leipziger Straße oder möglichen Löwen im Süden von Berlin: In Berlin, einer oft lauten und engen Metropole mit einer Vielzahl von Lebensräumen für Tiere, ist der Schutz von Wildtieren, Haustieren und sogenannten Nutztieren von großer Bedeutung. Die Berliner Tierheime sind stark überlastet, Schlagzeilen zur Tierquälerei in der Öffentlichkeit tauchen auf und ausgerechnet jetzt hält die von der CDU unterstützte Justizsenatorin es für einen geeigneten Zeitpunkt, um die Tierschutzbeauftragte in ihrer Arbeit einzuschränken.

 

Die von der CDU berufene Justizsenatorin Badenberg möchte die Kompetenzen und die bisher praktizierte Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin einschränken. Laut Badenberg habe sich die Beauftragte in die Behördenlogik einzuordnen und somit keine Sonderrechte in Bezug auf Unabhängigkeit, etwa in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Abkehr von der bisherigen Praxis lehnen wir ab. Für uns ist klar, dass solche Vorhaben nicht hinnehmbar sind und Berlin eine starke und möglichst unabhängige Tierschutzbeauftragte braucht!

 

Die Tierschutzbeauftragte muss ihre Aufgaben unabhängig und autonom ausführen können. Durch eine Eingliederung in die Behördenlogik verliert die Beauftragte die Funktion der kritischen Berichterstatterin. Bisher hat die Tierschutzbeauftragte als unabhängige Stabsstelle außerhalb der Ministerialhierarchie fungiert, mit eigenverantwortlich bewirtschafteten Haushaltsmitteln und eigenständiger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Für eine gute Tierschutzpolitik muss dies beibehalten werden!

 

Wir fordern daher:

  • die Beibehaltung der Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin
  • eine klare Positionierung der sozialdemokratischen Mandatsträger*innen in Senat und Fraktion gegen das Vorhaben, die Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten einzuschränken
  • Maßnahmen um den Tier- und Artenschutz in Berlin zu sichern

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Vom Bäuer*innenhof in Lübars, der Hauskatze in der Mietwohnung an der Leipziger Straße oder möglichen Löwen im Süden von Berlin: In Berlin, einer oft lauten und engen Metropole mit einer Vielzahl von Lebensräumen für Tiere, ist der Schutz von Wildtieren, Haustieren und sogenannten Nutztieren von großer Bedeutung. Die Berliner Tierheime sind stark überlastet, Schlagzeilen zur Tierquälerei in der Öffentlichkeit tauchen auf und ausgerechnet jetzt hält die von der CDU unterstützte Justizsenatorin es für einen geeigneten Zeitpunkt, um die Tierschutzbeauftragte in ihrer Arbeit einzuschränken.

 

Die von der CDU berufene Justizsenatorin Badenberg möchte die Kompetenzen und die bisher praktizierte Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin einschränken. Laut Badenberg habe sich die Beauftragte in die Behördenlogik einzuordnen und somit keine Sonderrechte in Bezug auf Unabhängigkeit, etwa in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Abkehr von der bisherigen Praxis lehnen wir ab. Für uns ist klar, dass solche Vorhaben nicht hinnehmbar sind und Berlin eine starke und möglichst unabhängige Tierschutzbeauftragte braucht!

 

Die Tierschutzbeauftragte muss ihre Aufgaben unabhängig und autonom ausführen können. Durch eine Eingliederung in die Behördenlogik verliert die Beauftragte die Funktion der kritischen Berichterstatterin. Bisher hat die Tierschutzbeauftragte als unabhängige Stabsstelle außerhalb der Ministerialhierarchie fungiert, mit eigenverantwortlich bewirtschafteten Haushaltsmitteln und eigenständiger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Für eine gute Tierschutzpolitik muss dies beibehalten werden!

 

Wir fordern daher:

  • die Beibehaltung der Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin
  • eine klare Positionierung der sozialdemokratischen Mandatsträger*innen in Senat und Fraktion gegen das Vorhaben, die Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten einzuschränken
  • Maßnahmen um den Tier- und Artenschutz in Berlin zu sichern

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: