Antrag 78/I/2024 Das Berliner Lern- und Teamhaus unter pädagogischen Aspekten evaluieren

Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass es eine langfristige Evaluation des Berliner Lern- und Teamhauses unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte geben wird. Die Schwerpunkte der Evaluation sollen die Wirksamkeit des Berliner Lern- und Teamhauses bei Inklusion und Ganztag, die Arbeitsbedingungen des Pädagogischen Personals, die Vorbereitung auf das Arbeiten im Berliner Lern- und Teamhaus im Rahmen der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung sowie die Zweckmäßigkeit der Funktionszusammenhänge sein. Insbesondere sollen auch die Grundannahmen eines freien Lernens im Hinblick auf Ablenkbarkeit und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler (gläserne Wände, Lautstärke), Stress des freien, eigenverantwortlichen Lernens ggf. schon in unteren Klassenstufen sowie die Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Familien sowie mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund in den Blick genommen werden.

 

Die Evaluation soll die Perspektive der Nutzenden einnehmen und nicht von vornherein einer Reduktion pädagogischer Flächen dienen.

 

Das Berliner Lern- und Teamhaus stellt einen grundlegenden pädagogischen Paradigmenwechsel dar. Daher soll die Evaluation wissenschaftlich begleitet und öffentlich sowie parlamentarisch breit diskutiert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt zum 23.11.
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2024: Überweisung an AfB, FA V – Stadt des Wissens

 

Votum AfB: Zustimmung

_____

 

Stellungnahme FA V – Stadt des Wissens: Zurücküberweisung an Antragstellende

Begründung: Der Antrag bezieht sich auf ein Projekt, welches bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft angesiedelt ist. Eine Begründung für und eine Zielsetzung der geforderten „Evaluation“ ist nicht Gegenstand des Antrages, der auch keine Kriterien / Begründung für den bereits unterstellten „grundlegenden pädagogischen Paradigmenwechsel“ bietet. Es wird den Antragstellenden empfohlen sich zu entscheiden, mit welcher Zielsetzung, wer eine „Evaluation“ durchführen soll und weshalb dieses Einzelprojekt einer solchen bislang nicht unterliegt bzw. welche Kritik es an den bisherigen Evaluationen konkret gibt und schließlich, weshalb es sich um ein über den Bezirk hinaus gehendes Anliegen handelt.