Antrag 232/I/2024 Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland

Status:
Zurückgezogen

An die zuständigen Gremien: SPD-Bundesparteitag, Landesparteitage, SPD-Abgeordnete im Bundestag, im europäischen Parlament und in den Landtagen

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland steht aktuell vor großen Herausforderungen. Um seine Relevanz, Effizienz und Akzeptanz zu sichern, bedarf es grundlegender Reformen. Ziel ist es, eine moderne, transparente und bürgernahe öffentlich-rechtliche Medienlandschaft zu schaffen, die sowohl regionale als auch nationale Interessen effizient vertritt und dabei sparsam mit den Beitragsmitteln umgeht.

 

Daher fordern wir:

  1. Stärkung der Kooperation bei Auslandskorrespondenten: Angesichts der strukturellen Unterschiede zwischen ARD und ZDF empfehlen wir, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Korrespondentennetzwerken zu verbessern. Dies soll Effizienz steigern.
  2. Ausgewogenheit regionaler und überregionaler Inhalte: Wir setzen uns dafür ein, eine Balance zwischen regionalen und überregionalen Inhalten zu finden, insbesondere bei Verbraucher- und Gesundheitsmagazinen. Dies soll die regionale Vielfalt wahren und gleichzeitig Doppelungen vermeiden.
  3. Transparente Gehaltsstrukturen: Die Gehaltsstrukturen in den Rundfunkanstalten sollten transparent und öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Orientierung an klaren und nachvollziehbaren Kriterien ist hierbei essentiell.
  4. Übertragungsrechte und europäische Verantwortung: Wir fordern eine stärkere Rolle der EU bei der Vergabe von Übertragungsrechten für globale Sportereignisse. Dies soll gewährleisten, dass öffentlich-rechtliche Sender ohne zusätzliche Kosten Übertragungsrechte erhalten, und die Interessen der Beitragszahler gewahrt werden.
  5. Bürgerbeteiligung und Transparenz: Wir setzen uns für eine stärkere Bürgerbeteiligung bei der Programmplanung und eine höhere Transparenz in der Verwendung von Beitragsmitteln ein.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Votum erfolgt am 19.11.2024
Fassung der Antragskommission:
Hinweis Jan Lehmann nach Rücksprache:

„Das Gebot der Staatsferne sieht vor, dass wir uns gerade NICHT in das Programm einmischen und die Idee eines Publikumsrates halte ich für populistisch. Wer soll das außerdem sein? Als Zwei-Länder-Anstalt auch Bezirke und nicht nur Brandenburg und Berlin abzubilden wird schwierig, aber gerade das macht beispielsweise die Abendschau und ab und zu sind sie bei wichtigen Themen auch vor Ort. Ich nehme aber gerade diesen Punkt noch einmal mit.“

 

Der zweite Antrag ist fachlich abzulehnen (da gehe ich mit – er kommt ja aus MaHe)..

 

Deshalb gern Votum auf Ablehnung/Rücknahme der beiden Anträge.