Antrag 188/I/2024 Unterstützung statt Repression für Sexarbeiter*innen

Die SPD lehnt die Re-Kriminalisierung der Sexarbeit und die Entrechtung der in der Sexarbeit tätigen Menschen entschieden ab. Dazu gehören auch Verbotsformen, die Kundinnen und Kunden und sowie Arbeitsorte kriminalisieren sollen, wie z.B. ein „Sexkaufverbot“ bzw. das Nordische Modell.

 

Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in intergouvernementalen und supranationalen Gremien für eine menschenrechtsbasierte Regelung der Sexarbeit ein, welche die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden stärkt. Die Behebung der Missstände im Bereich der Prostitution kann nur durch den weiteren Ausbau und der Verbesserung der Rahmenbedingungen legaler Sexarbeit erfolgen, nicht aber durch die Abschaffung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Kriminalisierung, wie z.B. im Nordischen Modell. Ziel ist, Sexarbeiter*innen strukturell und nachhaltig zu unterstützen und keinen Repressalien auszusetzen. Vor diesem Hintergrund strebt die SPD die folgenden rechtlichen Verbesserungen in den zuvor genannten Rechtsräumen und sichert ausreichend finanzielle Mittel für Projektträger:

 

  1. Verbesserung des Opferschutzes:
  2. Umfangreiche bedingungslose und unbefristete Schutzrechte alle Betroffene von Menschenhandel, insbesondere Minderjährige. Die Schutzrechte wirken als Ausnahmeregeln vom Aufenthaltsrecht und sind damit unabhängig von Aufenthaltsfragen, der Mitwirkung als Zeug*innen in Strafverfahren oder von Ausstiegsprozessen.
  3. Möglichkeit von schnellen und unkomplizierten Arbeitsvisa für Opfer von Menschenhandel; Möglichkeit des Familiennachzugs (insbesondere minderjährige Kinder) für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel
  4. Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangener Löhne durch beispielsweise einen staatlichen Härtefallfonds.
  5. Umfangreiche finanzielle Aufstockung der Beratungsstellen bzw. Schaffung von ausreichend vielen, niedrigschwellig zugänglichen, Beratungsstellen sowie Schaffung von Zufluchtswohnungen oder anderen Unterbringungsmöglichkeiten, bessere und stabile Finanzierung von Frauenhäusern.
  6. Bessere Finanzierung der Fach- und Ausstiegsberatung:
  7. Auf- und Ausbau des bestehenden Netzes anonymer und niedrigschwelliger Beratungsstellen.
  8. Finanzierung von (berufsbegleitenden) Um- bzw. Ausstiegsprogrammen, die es auch Menschen ohne Sozialleistungsansprüche in Deutschland ermöglicht, sich zu qualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  9. Anti-Diskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die vormals in der Sexarbeit tätige Personen vor Diskriminierung aufgrund dieser Arbeit schützen
  10. Bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Sexarbeiter*innen:
  11. Ausbau der Beratung für niedrigschwellige, kostenlose und mehrsprachige gesundheitliche Prävention und Behandlung in den Gesundheitsämtern.
  12. Anonyme und kostenlose Test- und Behandlungsangebote inkl. Impfungen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Vertagt auf LPT I-2025 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2024: Vertagung auf LPT I-2025

Beschluss: Vertagt auf LPT I-2025
Überweisungs-PDF: