Antrag 315/II/2023 Trans* rights are human rights: Keine Verschlechterung der Situation von trans* Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz!

Status:
Annahme

Wir bekräftigen unseren Beschluss 105/I/2023 “Trans*liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz”,  mit dem wir uns klar für ein modernes und progressives Selbstbestimmungsgesetz einsetzen. Insbesondere halten wir daran fest, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen klar verbessern muss und an keiner Stelle zu einer Verschlechterung führen darf.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag dazu auf, sich für die Anpassung jeglicher Teile des Selbstbestimmungsgesetzes einzusetzen, welche zur Verschlechterung der Situation von trans* Personen führen können. Dazu zählt insbesondere die dreimonatige Wartefrist ab Anmeldung beim Standesamt und die missverständlichen und unnötigen Formulierungen zu Vertragsfreiheit und Hausrecht (insbesondere zu Toiletten und Umkleiden), die ein Einfallstor für neue Diskriminierung gegen trans* Personen bieten könnten.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich in der Koalition für ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen und sicherzustellen, dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, wonach das Land Berlin dem Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat zustimmen wird.

Formulierung im Beschluss 105 I 2023: „In der weiteren Abstimmung und im parlamentarischen Verfahren muss zweifelsfrei geklärt werden, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen verbessern und an keiner Stelle verschlechtern wird.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir bekräftigen unseren Beschluss 105/I/2023 “Trans*liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz”,  mit dem wir uns klar für ein modernes und progressives Selbstbestimmungsgesetz einsetzen. Insbesondere halten wir daran fest, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen klar verbessern muss und an keiner Stelle zu einer Verschlechterung führen darf.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag dazu auf, sich für die Anpassung jeglicher Teile des Selbstbestimmungsgesetzes einzusetzen, welche zur Verschlechterung der Situation von trans* Personen führen können. Dazu zählt insbesondere die dreimonatige Wartefrist ab Anmeldung beim Standesamt und die missverständlichen und unnötigen Formulierungen zu Vertragsfreiheit und Hausrecht (insbesondere zu Toiletten und Umkleiden), die ein Einfallstor für neue Diskriminierung gegen trans* Personen bieten könnten.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich in der Koalition für ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen und sicherzustellen, dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, wonach das Land Berlin dem Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat zustimmen wird.

Formulierung im Beschluss 105 I 2023: „In der weiteren Abstimmung und im parlamentarischen Verfahren muss zweifelsfrei geklärt werden, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen verbessern und an keiner Stelle verschlechtern wird.“

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Die Streichung der 3 Monate vor Inkrafttreten hat die SPD-Fraktion in die Verhandlungen eingebracht, dafür gab es aber keine Unterstützung der anderen Fraktionen. Es ist auch keine Änderung beim Hausrecht oder Benennung des AGG vorgesehen, dies wurde durch einen Koalitionspartner blockiert.

Das SBGG wurde am 12.04.24 im Bundestag beschlossen.
Überweisungs-PDF: