Antrag 88/II/2023 Beratungsstellen für Betroffene transfeindlicher Gewalt

Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert

 

  • gemeinsam mit freien Trägern eine Beratungs-, Betreuungs- und Anlaufstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind;
  • die Programme aus dem Landeshaushalt zu finanzieren;
  • im Haushaltsplan Mittel einzustellen, auf die freie Träger zurückgreifen können um aktuelle Informationen über bereits vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen;
  • auf den Plattformen des Landes Berlin in niedrigschwelliger Weise auf die Angebote hinzuweisen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Opfer von queerfeindlicher Gewalt kompetent und bedarfsgerecht unterstützen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich weiterhin für die Schließung vorhandener Lücken im Beratungs- und Unterstützungsangebot für queere Menschen, die Gewalt erfahren haben, und für eine bedarfsgerechte Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen. Der Landesparteitag begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer spezialisierten Antigewalt-Beratungsstelle, die sich speziell an trans*, inter* und nicht-binäre Menschen richtet.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sicherzustellen, dass aktuelle Informationen über vorhandene Beratungsangebote niedrigschwellig verfügbar sind, u.a. über die Online-Plattformen des Landes Berlin, und auf geeigneten Wegen an die jeweiligen Zielgruppen verbreitet werden.“

 

Begründung:

Das Anliegen des Antrags ist zu unterstützen. Es braucht eine bedarfsgerechte Beratungs-Infrastruktur, um Opfer von queerfeindlicher Gewalt zu unterstützen. Mit dem Beschluss des Antrags 99/II/2023 „Sicher und zu Hause fühlen: Sozialdemokratische Antworten für queere Sicherheit in unserer Regenbogenhauptstadt“ der SPDqueer hat sich der Landesparteitag bereits dafür ausgesprochen, vorhandene Lücken im Beratungs- und Unterstützungsangebot zu schließen und die SPD-Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus aufgefordert, sich für eine bedarfsgerechte Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen.

 

Die mit dem Antrag gestellte Forderung, eine Beratungsstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind, ist zwischenzeitlich bereits umgesetzt worden. Seit August 2023 gibt es mit der TIN*-Antigewaltberatung eine spezialisierte Beratungsstelle in Trägerschaft der Schwulenberatung Berlin, die sich speziell an trans*, inter* und nicht-binäre Menschen richtet, die Gewalt erfahren haben. Die TIN*-Antigewaltberatung wird von der SPD-geführten Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gefördert.

 

Weitere Maßnahmen sind im Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) des Senats enthalten. Hierzu zählt insbesondere, dass der Ausbau der bestehenden Präventions-, Beratungs- und Antigewaltarbeit, der Schutzeinrichtungen und des Monitorings queerfeindlicher Gewalt zum Schutz queerer Personen geprüft werden soll. Weiterhin soll – wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart – die Beauftragung einer Studie zu Gewalt aufgrund von Transfeindlichkeit geprüft werden.

 

Die Forderungen des Antrags, Informationen über vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen und in niedrigschwelliger Weise darauf hinzuweisen, u.a. über die Plattformen des Landes Berlin, sind zu unterstützen und mit einer etwas breiter angelegten Formulierung im zweiten Absatz des vorgeschlagenen Antragstexts enthalten.